Hallo zusammen,
ich freue mich, dass es dieses Forum gibt und hoffe natürlich auf sinnvolle Antworten
Ich bin auf Seiten des Arbeitgebers. Wenn man nun einen Arbeitnehmer im Jahr 2010 falsch geschlüsselt hat - sprich statt freiwillig gesetzlich versichert hat man ihn weiterhin als gesetzlich pflichtversichert abgerechnet, ergibt sich dadurch Nachteile bei der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers?
Und zu meiner zweiten Frage: ist es rechtens einen Mitarbeiter rückwirkend zum 01.01.2011 als freiwillig gesetzlich versichert zu schlüsseln?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!
GKV - FKV
Moderator: Czauderna