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Arbeitgeber= Auftraggeber für MDK-Gutachten

Verfasst: 15.02.2011, 17:40
von Schütze
Hallo zusammen,

Ich habe schon wieder eine Frage, - bin mir allerdings nicht sicher ob ich hier richtig bin.

Sohn bezieht Krankengeld. Arbeitgeber hat die AU angezweifelt; daraufhin wird MDK tätig und erstellt ein Gutachten.
Inwieweit wird der Inhalt dieses Gutachtens dem Arbeitgeber mitgeteilt?

Gruß Schütze