Hallo zusammen,
Ich habe schon wieder eine Frage, - bin mir allerdings nicht sicher ob ich hier richtig bin.
Sohn bezieht Krankengeld. Arbeitgeber hat die AU angezweifelt; daraufhin wird MDK tätig und erstellt ein Gutachten.
Inwieweit wird der Inhalt dieses Gutachtens dem Arbeitgeber mitgeteilt?
Gruß Schütze
Arbeitgeber= Auftraggeber für MDK-Gutachten
Moderator: Czauderna