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Abbruch einer Reha

Verfasst: 10.02.2011, 18:47
von Gast
Was passiert, wenn ich eine med. Reha mit Zustimmung der Ärzte vorzeitig abbreche?

Ich habe diese Reha nach Aufforderung durch die Krankenkasse angetreten.

D.h. ich war bis zur Reha arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug.

Logischerweise müsste ich dann bei einem Abbruch aus gesundheitlichen Gründen erst einmal weiter Krankengeld erhalten?!

Was ist bei einem Abbruch denn allgemein zu beachten?

Verfasst: 10.02.2011, 20:09
von Aha
Also wenn die Reha auf Weisung der Ärzte, aus medizinischen Gründen vorzeitig beendet wird gibts natürlich weiter Krankengeld. Ich wüßte nicht, warum das nicht so sein sollte- wenn der Arzt das so veranlaßt. :shock:

Verfasst: 11.02.2011, 01:33
von Schmarotzer,der
So ganz kann ich Dir leider noch nicht folgen …
1. Was heißt, die Krankenkasse hat Dich zur Reha aufgefordert? Meinte der/die Sachbearbeiter/in Dir würde eine Reha gut tun oder hast Du einen Bescheid nach §51 Abs. 1 SGB V erhalten?

2. Wolltest Du von Dir aus die Reha beenden und die Ärzte dort hatten nichts dagegen?
oder
3. Wurdest Du während der Reha so krank bzw. verschlechterte sich Dein Zustand so sehr, dass die Reha-Ärzte die Reha abgebrochen haben und Dich zur weiteren (Akut)-Behandlung „abgegeben“ haben?

Verfasst: 11.02.2011, 21:22
von Czauderna
Hallo,
da kann ich dem Kollen "Schmarotzer" nur zustimmen, die Fragen wären ersteinmal zu klären, so wie du gefragt hast, musst due die Reha nicht aus medizinischen Gründen abbrechen, denn du schreibst "mit Einverständnis der Ärzte", das klingt nicht nach Abbruch.
Gruss
Czauderna