Was passiert, wenn ich eine med. Reha mit Zustimmung der Ärzte vorzeitig abbreche?
Ich habe diese Reha nach Aufforderung durch die Krankenkasse angetreten.
D.h. ich war bis zur Reha arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug.
Logischerweise müsste ich dann bei einem Abbruch aus gesundheitlichen Gründen erst einmal weiter Krankengeld erhalten?!
Was ist bei einem Abbruch denn allgemein zu beachten?
Abbruch einer Reha
Moderator: Czauderna
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So ganz kann ich Dir leider noch nicht folgen …
1. Was heißt, die Krankenkasse hat Dich zur Reha aufgefordert? Meinte der/die Sachbearbeiter/in Dir würde eine Reha gut tun oder hast Du einen Bescheid nach §51 Abs. 1 SGB V erhalten?
2. Wolltest Du von Dir aus die Reha beenden und die Ärzte dort hatten nichts dagegen?
oder
3. Wurdest Du während der Reha so krank bzw. verschlechterte sich Dein Zustand so sehr, dass die Reha-Ärzte die Reha abgebrochen haben und Dich zur weiteren (Akut)-Behandlung „abgegeben“ haben?
1. Was heißt, die Krankenkasse hat Dich zur Reha aufgefordert? Meinte der/die Sachbearbeiter/in Dir würde eine Reha gut tun oder hast Du einen Bescheid nach §51 Abs. 1 SGB V erhalten?
2. Wolltest Du von Dir aus die Reha beenden und die Ärzte dort hatten nichts dagegen?
oder
3. Wurdest Du während der Reha so krank bzw. verschlechterte sich Dein Zustand so sehr, dass die Reha-Ärzte die Reha abgebrochen haben und Dich zur weiteren (Akut)-Behandlung „abgegeben“ haben?