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Ich Gutverdiener - Partnerin anteilig KK bezahlen ??
Verfasst: 06.02.2011, 11:03
von JonesRoy222
Hallo Leute, ich bin Gutverdiener und verdiene 4600,00 € brutto im Monat.
Ich überlege das meine Freundin bei mir einzieht. Sie ist momentan mittellos und auch nicht als Harz 4 registriert. Sie wohnt bei ihren Eltern und führt momentan den Mindestsatz Krankenversicherungsbeitrag an gesetzliche Krankenkasse ab. Das Geld überweise ich ihr auf ihr Konto.
Ich bin privat KK versichert. Wenn wir zusammen ziehen muss ich anteilig zu meinem Gehalt für Sie die Krankenversicherung bezahlen ? Wenn Ja, wie viel wäre das.
Zweite Frage: Ich errichte ein Nebengewerbe und stelle meine Freundin ein zu einen Gleitzonenarbeitsvetrag 401,00 € so das sie dann pflichtversichert bleibt und von ihrem Gehalt die Beiträge bezahlt. Wenn wir dann zusammenziehen komt die gesetzliche KK dann auf mich zu und spielt mein hohes Gehalt dann eine Rolle ? Muss ich dann für Sie immer noch nach meinen Gehalt anteilig KK-Beiträge bezahlen ? Wenn Ja wie viel ?
Danke schonmal im vorraus !!!
Re: Ich Gutverdiener - Partnerin anteilig KK bezahlen ??
Verfasst: 06.02.2011, 11:23
von Czauderna
JonesRoy222 hat geschrieben:Hallo Leute, ich bin Gutverdiener und verdiene 4600,00 € brutto im Monat.
Ich überlege das meine Freundin bei mir einzieht. Sie ist momentan mittellos und auch nicht als Harz 4 registriert. Sie wohnt bei ihren Eltern und führt momentan den Mindestsatz Krankenversicherungsbeitrag an gesetzliche Krankenkasse ab. Das Geld überweise ich ihr auf ihr Konto.
Ich bin privat KK versichert. Wenn wir zusammen ziehen muss ich anteilig zu meinem Gehalt für Sie die Krankenversicherung bezahlen ? Wenn Ja, wie viel wäre das.
Hallo, nein, musst du nicht und auch deiun Gehalöt spielt keine Rolle, denn ihr seit ja nicht verheiratet.
Zweite Frage: Ich errichte ein Nebengewerbe und stelle meine Freundin ein zu einen Gleitzonenarbeitsvetrag 401,00 € so das sie dann pflichtversichert bleibt und von ihrem Gehalt die Beiträge bezahlt. Wenn wir dann zusammenziehen komt die gesetzliche KK dann auf mich zu und spielt mein hohes Gehalt dann eine Rolle ? Muss ich dann für Sie immer noch nach meinen Gehalt anteilig KK-Beiträge bezahlen ? Wenn Ja wie viel ?
Hallo, da ihr nicht verheiratet seit kannst du sie unbedenklich einstellen. Sie ist dann ganz normnale Arbeitnehmerin - Dein Einkommen spielt keine Rolle.
Bedenke aber, durch die Einstellung bis du selbst im Sinne der Sozialgesetzgebung kein Arbeitnehmer mehr sondern hauptberuflich selbständig, aber das nur nebenbei.
Danke schonmal im vorraus !!!
Bitte, gern geschehen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.02.2011, 11:29
von heinrich
kurz und knapp
1.
freiwillig versichert plus zusammen ziehen ohne verheiratet zu sein
= keine Änderung beim Beitrag
2.
pflichtversichert (über 400 EUR)
Einnahmen des Partners (egal ob verheiratet oder nicht)
= keine Auswirkung auf Beitrag aus dem Lohn/Gehahlt
3.
freiwillig versichert plus Heirat mit einem privat versicherten Menschen mit 4600 EUR brutto
= AUSWIRKUNG auf Beitrag zur freiwilligen Versicherung
Beitrag dann 317,42
Verfasst: 06.02.2011, 11:33
von heinrich
hallo Czauderna,
mein Beitrag hatte sich mit Deinem überschnitten.
Dein Hinweis, dass er dann als hauptberuflich Selbstständiger gelten würde, mit der Konsquenz, dass er dann KEINEN Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur KV/PV hat. (da gehen dann mal locker 200 bis 300 EUR flöten).
Prima, dass Du daran gedacht hattest.
Verfasst: 06.02.2011, 11:37
von JonesRoy222
Czauderna und Heinrich,
ich bin bereits selbstständig als angestellter Geschäftsführer Gesellschafter tätig das wäre ja dann hauptberuflich.
Gruß und danke
Verfasst: 06.02.2011, 11:50
von JonesRoy222
Was wäre denn eigentlich wenn meine Freundin mittellos bleibt und einfach zu mir zieht, auf welcher Weise wird die Höhe der KK bei ihr berechnet ?
Bleibt das der Mindestsatz oder gehen die an mein Gehalt ran ?
Gruß
Verfasst: 06.02.2011, 11:50
von heinrich
ok, das war aus der Fragestellung nicht zu erkennen.
Dann dürftest Du bisher auch keinen Zuschuss erhalten haben, der jetzt verloren gehen könnte.
Verfasst: 06.02.2011, 12:07
von Czauderna
JonesRoy222 hat geschrieben:Was wäre denn eigentlich wenn meine Freundin mittellos bleibt und einfach zu mir zieht, auf welcher Weise wird die Höhe der KK bei ihr berechnet ?
Bleibt das der Mindestsatz oder gehen die an mein Gehalt ran ?
Gruß
Hallo,
solange Ihr nicht verheiratat seit passiert seitens der Krankenkasse nix.
Sollte deine Freundin ALG 2 beantragen wollen, dass wird allerdings nicht klappen.
Beim Sozialamt wirs dein Einkommen schon angerechnet.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.02.2011, 12:15
von JonesRoy222
Danke erstmal,
so nun hat meine Freundin ein Kind von mir bleibt das Kind dann bei der GKV meiner Frau oder muss es wenn sie zu mir zieht PKV (kind) versichert sein ?
Zweite Frage: Was ist wenn wir heiraten was passiert dann ?
Verfasst: 06.02.2011, 14:52
von CiceroOWL
Kind bleibt in der Familienversicherung deiner Freundin, solange ihr nicht verheiratet seit.
Heiratet Ihr , passiert das was Heinrich geschrieben hat, da werden alle einkünft der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet, denn wird alles neu berechnet deinen Freundin, denn Ehefrau muss mehr Beiträge entrichten.
Und das Kind fällt aus der kostenlosen Familienversicherung, da du über der JAE Grenze des Jahres 2011 liegst und mehr/höheres Einkommen hast als die Mutter deines Kindes und ggf. zukünftige Ehefrau,
Verfasst: 06.02.2011, 17:12
von JonesRoy222
Wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es wohl so:
Meine Freundin kann zu mir ziehen mit unseren Kind.
Sie führt für sich und unser Kind weiter die gesetzlichen Mindestbeitrag an die GKV ab ohne das mein Gehalt mit eingerechnet wird.
Nur im Falle einer Heirat ändert sich das.
Richtig ?
Verfasst: 06.02.2011, 17:39
von heinrich
ja, richtig