Ich Gutverdiener - Partnerin anteilig KK bezahlen ??
Moderator: Czauderna
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Ich Gutverdiener - Partnerin anteilig KK bezahlen ??
Hallo Leute, ich bin Gutverdiener und verdiene 4600,00 € brutto im Monat.
Ich überlege das meine Freundin bei mir einzieht. Sie ist momentan mittellos und auch nicht als Harz 4 registriert. Sie wohnt bei ihren Eltern und führt momentan den Mindestsatz Krankenversicherungsbeitrag an gesetzliche Krankenkasse ab. Das Geld überweise ich ihr auf ihr Konto.
Ich bin privat KK versichert. Wenn wir zusammen ziehen muss ich anteilig zu meinem Gehalt für Sie die Krankenversicherung bezahlen ? Wenn Ja, wie viel wäre das.
Zweite Frage: Ich errichte ein Nebengewerbe und stelle meine Freundin ein zu einen Gleitzonenarbeitsvetrag 401,00 € so das sie dann pflichtversichert bleibt und von ihrem Gehalt die Beiträge bezahlt. Wenn wir dann zusammenziehen komt die gesetzliche KK dann auf mich zu und spielt mein hohes Gehalt dann eine Rolle ? Muss ich dann für Sie immer noch nach meinen Gehalt anteilig KK-Beiträge bezahlen ? Wenn Ja wie viel ?
Danke schonmal im vorraus !!!
Ich überlege das meine Freundin bei mir einzieht. Sie ist momentan mittellos und auch nicht als Harz 4 registriert. Sie wohnt bei ihren Eltern und führt momentan den Mindestsatz Krankenversicherungsbeitrag an gesetzliche Krankenkasse ab. Das Geld überweise ich ihr auf ihr Konto.
Ich bin privat KK versichert. Wenn wir zusammen ziehen muss ich anteilig zu meinem Gehalt für Sie die Krankenversicherung bezahlen ? Wenn Ja, wie viel wäre das.
Zweite Frage: Ich errichte ein Nebengewerbe und stelle meine Freundin ein zu einen Gleitzonenarbeitsvetrag 401,00 € so das sie dann pflichtversichert bleibt und von ihrem Gehalt die Beiträge bezahlt. Wenn wir dann zusammenziehen komt die gesetzliche KK dann auf mich zu und spielt mein hohes Gehalt dann eine Rolle ? Muss ich dann für Sie immer noch nach meinen Gehalt anteilig KK-Beiträge bezahlen ? Wenn Ja wie viel ?
Danke schonmal im vorraus !!!
Re: Ich Gutverdiener - Partnerin anteilig KK bezahlen ??
JonesRoy222 hat geschrieben:Hallo Leute, ich bin Gutverdiener und verdiene 4600,00 € brutto im Monat.
Ich überlege das meine Freundin bei mir einzieht. Sie ist momentan mittellos und auch nicht als Harz 4 registriert. Sie wohnt bei ihren Eltern und führt momentan den Mindestsatz Krankenversicherungsbeitrag an gesetzliche Krankenkasse ab. Das Geld überweise ich ihr auf ihr Konto.
Ich bin privat KK versichert. Wenn wir zusammen ziehen muss ich anteilig zu meinem Gehalt für Sie die Krankenversicherung bezahlen ? Wenn Ja, wie viel wäre das.
Hallo, nein, musst du nicht und auch deiun Gehalöt spielt keine Rolle, denn ihr seit ja nicht verheiratet.
Zweite Frage: Ich errichte ein Nebengewerbe und stelle meine Freundin ein zu einen Gleitzonenarbeitsvetrag 401,00 € so das sie dann pflichtversichert bleibt und von ihrem Gehalt die Beiträge bezahlt. Wenn wir dann zusammenziehen komt die gesetzliche KK dann auf mich zu und spielt mein hohes Gehalt dann eine Rolle ? Muss ich dann für Sie immer noch nach meinen Gehalt anteilig KK-Beiträge bezahlen ? Wenn Ja wie viel ?
Hallo, da ihr nicht verheiratet seit kannst du sie unbedenklich einstellen. Sie ist dann ganz normnale Arbeitnehmerin - Dein Einkommen spielt keine Rolle.
Bedenke aber, durch die Einstellung bis du selbst im Sinne der Sozialgesetzgebung kein Arbeitnehmer mehr sondern hauptberuflich selbständig, aber das nur nebenbei.
Danke schonmal im vorraus !!!
Bitte, gern geschehen.
Gruss
Czauderna
kurz und knapp
1.
freiwillig versichert plus zusammen ziehen ohne verheiratet zu sein
= keine Änderung beim Beitrag
2.
pflichtversichert (über 400 EUR)
Einnahmen des Partners (egal ob verheiratet oder nicht)
= keine Auswirkung auf Beitrag aus dem Lohn/Gehahlt
3.
freiwillig versichert plus Heirat mit einem privat versicherten Menschen mit 4600 EUR brutto
= AUSWIRKUNG auf Beitrag zur freiwilligen Versicherung
Beitrag dann 317,42
1.
freiwillig versichert plus zusammen ziehen ohne verheiratet zu sein
= keine Änderung beim Beitrag
2.
pflichtversichert (über 400 EUR)
Einnahmen des Partners (egal ob verheiratet oder nicht)
= keine Auswirkung auf Beitrag aus dem Lohn/Gehahlt
3.
freiwillig versichert plus Heirat mit einem privat versicherten Menschen mit 4600 EUR brutto
= AUSWIRKUNG auf Beitrag zur freiwilligen Versicherung
Beitrag dann 317,42
hallo Czauderna,
mein Beitrag hatte sich mit Deinem überschnitten.
Dein Hinweis, dass er dann als hauptberuflich Selbstständiger gelten würde, mit der Konsquenz, dass er dann KEINEN Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur KV/PV hat. (da gehen dann mal locker 200 bis 300 EUR flöten).
Prima, dass Du daran gedacht hattest.
mein Beitrag hatte sich mit Deinem überschnitten.
Dein Hinweis, dass er dann als hauptberuflich Selbstständiger gelten würde, mit der Konsquenz, dass er dann KEINEN Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur KV/PV hat. (da gehen dann mal locker 200 bis 300 EUR flöten).
Prima, dass Du daran gedacht hattest.
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Hallo,JonesRoy222 hat geschrieben:Was wäre denn eigentlich wenn meine Freundin mittellos bleibt und einfach zu mir zieht, auf welcher Weise wird die Höhe der KK bei ihr berechnet ?
Bleibt das der Mindestsatz oder gehen die an mein Gehalt ran ?
Gruß
solange Ihr nicht verheiratat seit passiert seitens der Krankenkasse nix.
Sollte deine Freundin ALG 2 beantragen wollen, dass wird allerdings nicht klappen.
Beim Sozialamt wirs dein Einkommen schon angerechnet.
Gruss
Czauderna
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Kind bleibt in der Familienversicherung deiner Freundin, solange ihr nicht verheiratet seit.
Heiratet Ihr , passiert das was Heinrich geschrieben hat, da werden alle einkünft der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet, denn wird alles neu berechnet deinen Freundin, denn Ehefrau muss mehr Beiträge entrichten.
Und das Kind fällt aus der kostenlosen Familienversicherung, da du über der JAE Grenze des Jahres 2011 liegst und mehr/höheres Einkommen hast als die Mutter deines Kindes und ggf. zukünftige Ehefrau,
Heiratet Ihr , passiert das was Heinrich geschrieben hat, da werden alle einkünft der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet, denn wird alles neu berechnet deinen Freundin, denn Ehefrau muss mehr Beiträge entrichten.
Und das Kind fällt aus der kostenlosen Familienversicherung, da du über der JAE Grenze des Jahres 2011 liegst und mehr/höheres Einkommen hast als die Mutter deines Kindes und ggf. zukünftige Ehefrau,
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