Krankenversicherung bei Teilselbständigkeit?
Verfasst: 15.12.2010, 11:18
Hallo,
Folgender fiktiver Fall:
A ist verheiratet und hat 3 minderjaehrige, schulpflichtige Kinder. Er ist alleinverdienend, seine Familie ist über ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversichert.
A arbeitet 38,5 Stunden pro Woche festangestellt im öffentlichen Dienst.
Nun plant er, ab Januar seine Arbeitszeit als Festangestellter auf 32 Stunden pro Woche zu reduzieren und möchte 8 Stunden pro Woche als Teilselbständiger nebenberuflich arbeiten.
Im Rahmen der Festanstellung verdient er 12 Monate im Jahr ca. 2837.-€ brutto.
Im Rahmen der selbständigen Tätigkeit verdient er 10 Monate im Jahr ca. 2800.-€ brutto. Diese Einnahme ist aber auftragsabhängig und kann durch entsprechende Sonderprojekte in ein oder zwei Monaten auch einmal steigen.
Nun ist A völlig unklar, ob er durch diese Nebentätigkeit aus der über den Hauptarbeitgeber angemeldeten gesetzlichen Krankenversicherung "rausfällt" und sich freiwillig versichern muss? Die Internetrecherche ergibt widersprüchliches. So ist ja vom Stundenvolumen her klar, dass A hauptberuflich Festangestellter ist. Lediglich 7-8 Stunden pro Woche arbeitet er als Selbständiger. ABER: das als selbständiger verdiente Brutto ist ja fast so hoch, wie das als festangestellter verdiente Brutto. Gibt es da eine klare Rechtslage, oder ist das Ermessenssache der jeweiligen Krankenversicherung?
Folgender fiktiver Fall:
A ist verheiratet und hat 3 minderjaehrige, schulpflichtige Kinder. Er ist alleinverdienend, seine Familie ist über ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversichert.
A arbeitet 38,5 Stunden pro Woche festangestellt im öffentlichen Dienst.
Nun plant er, ab Januar seine Arbeitszeit als Festangestellter auf 32 Stunden pro Woche zu reduzieren und möchte 8 Stunden pro Woche als Teilselbständiger nebenberuflich arbeiten.
Im Rahmen der Festanstellung verdient er 12 Monate im Jahr ca. 2837.-€ brutto.
Im Rahmen der selbständigen Tätigkeit verdient er 10 Monate im Jahr ca. 2800.-€ brutto. Diese Einnahme ist aber auftragsabhängig und kann durch entsprechende Sonderprojekte in ein oder zwei Monaten auch einmal steigen.
Nun ist A völlig unklar, ob er durch diese Nebentätigkeit aus der über den Hauptarbeitgeber angemeldeten gesetzlichen Krankenversicherung "rausfällt" und sich freiwillig versichern muss? Die Internetrecherche ergibt widersprüchliches. So ist ja vom Stundenvolumen her klar, dass A hauptberuflich Festangestellter ist. Lediglich 7-8 Stunden pro Woche arbeitet er als Selbständiger. ABER: das als selbständiger verdiente Brutto ist ja fast so hoch, wie das als festangestellter verdiente Brutto. Gibt es da eine klare Rechtslage, oder ist das Ermessenssache der jeweiligen Krankenversicherung?