Freiwillig GKV. Wie Mietberechnung ?
Verfasst: 13.12.2010, 12:44
Hallo Allerseits. Ich habe folgende Frage:
Ich bin Rentnerin, Rente 670,-- freiwilliges Mitglied GKV. Bei der geringen Rente unter der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag.
Eingetragene Lebenspartnerin ist pensionierte Beamtin, Pension ca. 1.400,--.
Momentan zahle ich daher auch von einem Teil der Pension meiner Partnerin GKV-Beiträge. Das Einkommen wird ja wohl zusammen addiert und durch 2 geteilt ?
Nun erziele ich seit einigen Monaten Mieteinnahmen. Brutto 300,--. Davon gehen aber ab ca. 120,-- Schuldzinsen und 125,-- Nebenkosten/Hausgeld. Also Nettoertrag nur ca. 55,--.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass nur der Netto-Mietertrag beitragspflichtig ist ? Also abzüglich Zinsen und Hausgeld. Wäre ja logisch.
Eine Steuererklärung gebe ich nicht ab, da mein Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt. Also auch kein Steuerbescheid.
Wie weise ich gegenüber der GKV die Mieteinnahme nach ? Vorlage Kontoauszüge, bzw. Zinsbescheinigung Sparkasse und Hausgeldabrechnung der Verwaltung ? Wäre alles kein Problem.
Weitere Frage.
Zahle ich durch die Mietennahme überhaupt mehr, denn meine Rente plus Mieteinahme liegen ja nach wie vor unter der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag der ja bei ca. 850,-- liegt.
In 2012 bekomme ich eine Direktversicherung ausbezahlt. Ca. 20.000,-- die ja dann wohl mit der 1/120 Regelung beitragspflichtig wäre.
Also dann läge ich knapp über der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag. Wie wirkt sich das dann aus ?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort.
Ich bin Rentnerin, Rente 670,-- freiwilliges Mitglied GKV. Bei der geringen Rente unter der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag.
Eingetragene Lebenspartnerin ist pensionierte Beamtin, Pension ca. 1.400,--.
Momentan zahle ich daher auch von einem Teil der Pension meiner Partnerin GKV-Beiträge. Das Einkommen wird ja wohl zusammen addiert und durch 2 geteilt ?
Nun erziele ich seit einigen Monaten Mieteinnahmen. Brutto 300,--. Davon gehen aber ab ca. 120,-- Schuldzinsen und 125,-- Nebenkosten/Hausgeld. Also Nettoertrag nur ca. 55,--.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass nur der Netto-Mietertrag beitragspflichtig ist ? Also abzüglich Zinsen und Hausgeld. Wäre ja logisch.
Eine Steuererklärung gebe ich nicht ab, da mein Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt. Also auch kein Steuerbescheid.
Wie weise ich gegenüber der GKV die Mieteinnahme nach ? Vorlage Kontoauszüge, bzw. Zinsbescheinigung Sparkasse und Hausgeldabrechnung der Verwaltung ? Wäre alles kein Problem.
Weitere Frage.
Zahle ich durch die Mietennahme überhaupt mehr, denn meine Rente plus Mieteinahme liegen ja nach wie vor unter der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag der ja bei ca. 850,-- liegt.
In 2012 bekomme ich eine Direktversicherung ausbezahlt. Ca. 20.000,-- die ja dann wohl mit der 1/120 Regelung beitragspflichtig wäre.
Also dann läge ich knapp über der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag. Wie wirkt sich das dann aus ?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort.