Hallo Allerseits. Ich habe folgende Frage:
Ich bin Rentnerin, Rente 670,-- freiwilliges Mitglied GKV. Bei der geringen Rente unter der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag.
Eingetragene Lebenspartnerin ist pensionierte Beamtin, Pension ca. 1.400,--.
Momentan zahle ich daher auch von einem Teil der Pension meiner Partnerin GKV-Beiträge. Das Einkommen wird ja wohl zusammen addiert und durch 2 geteilt ?
Nun erziele ich seit einigen Monaten Mieteinnahmen. Brutto 300,--. Davon gehen aber ab ca. 120,-- Schuldzinsen und 125,-- Nebenkosten/Hausgeld. Also Nettoertrag nur ca. 55,--.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass nur der Netto-Mietertrag beitragspflichtig ist ? Also abzüglich Zinsen und Hausgeld. Wäre ja logisch.
Eine Steuererklärung gebe ich nicht ab, da mein Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt. Also auch kein Steuerbescheid.
Wie weise ich gegenüber der GKV die Mieteinnahme nach ? Vorlage Kontoauszüge, bzw. Zinsbescheinigung Sparkasse und Hausgeldabrechnung der Verwaltung ? Wäre alles kein Problem.
Weitere Frage.
Zahle ich durch die Mietennahme überhaupt mehr, denn meine Rente plus Mieteinahme liegen ja nach wie vor unter der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag der ja bei ca. 850,-- liegt.
In 2012 bekomme ich eine Direktversicherung ausbezahlt. Ca. 20.000,-- die ja dann wohl mit der 1/120 Regelung beitragspflichtig wäre.
Also dann läge ich knapp über der Bemessungsgrenze für den Mindestbeitrag. Wie wirkt sich das dann aus ?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort.
Freiwillig GKV. Wie Mietberechnung ?
Moderator: Czauderna
wirklich interessant der Fall.
Seit einigen Monate Mieteinnahmen. Dann kommt hier ein Rüffel.
Diese Änderung hätte schon längst angegeben werden müssen.
Änderung der Einnahmen sind unverzüglich anzugeben.
Ja auch durch die Mieteinnahmen erhöht sich der Beitrag
670 plsu 1400 = 2070
geteilt durch 2 = 1035, ALSO über dem Mindestsatz von mtl. 851,67
Für jeden EURO mehr an Miete erhöht sich dadurch (weil Sie ja schon üüüüber 851,57 EUR mit dem halbem sogenannten Familieneinkommen liegen) der maßgebende Ausgangswert für die Berechnung der Beiträge um
50 Cent
bsp:
670 + 1 (Miete) + 1400 (Achtung brutto Pension zählt richterweise und die Sonderzahlungen sind zu 1/12 auch zu nehmen)
= 2071
: 2 1035,50
Daher wirkt sich auch die Auszahlung der
Direktversicherung aus: 1/120 = 166,66
670 + 1 + 166,66 + 1400 = 2237,66
: 2 = 1118,83
wie man sieht sind 1118,83 genau 83,33 EUR mehr als 1035,50
und die 83,33 ist genau die Hälfte von 166,66.
Seit einigen Monate Mieteinnahmen. Dann kommt hier ein Rüffel.
Diese Änderung hätte schon längst angegeben werden müssen.
Änderung der Einnahmen sind unverzüglich anzugeben.
Ja auch durch die Mieteinnahmen erhöht sich der Beitrag
670 plsu 1400 = 2070
geteilt durch 2 = 1035, ALSO über dem Mindestsatz von mtl. 851,67
Für jeden EURO mehr an Miete erhöht sich dadurch (weil Sie ja schon üüüüber 851,57 EUR mit dem halbem sogenannten Familieneinkommen liegen) der maßgebende Ausgangswert für die Berechnung der Beiträge um
50 Cent
bsp:
670 + 1 (Miete) + 1400 (Achtung brutto Pension zählt richterweise und die Sonderzahlungen sind zu 1/12 auch zu nehmen)
= 2071
: 2 1035,50
Daher wirkt sich auch die Auszahlung der
Direktversicherung aus: 1/120 = 166,66
670 + 1 + 166,66 + 1400 = 2237,66
: 2 = 1118,83
wie man sieht sind 1118,83 genau 83,33 EUR mehr als 1035,50
und die 83,33 ist genau die Hälfte von 166,66.
Nun sind Sie mal bitte langsam mit Ihren Rüffeln. Ich bin ja keine GKV Expertin und war bisher der Meinung, das wäre erst am Ende des Jahres anzugeben.
Es wäre ja nett, wenn man bei Rentenbeginn ( 1.7.10 ) mal ein Merkblatt der GKV bekäme - in verständlichem Deutsch - worin man mal schlau gemacht wird.
Aber Danke für die kompetente Antwort.
Nur eine Frage blieb unbeantwortet. Es ist doch die Miete abzüglich der Zinsen und Hausgeld beitragspflchtig ? Oder irre ich mich da ?
Im deutschen Sozialrecht weiss man ja nie........
Es wäre ja nett, wenn man bei Rentenbeginn ( 1.7.10 ) mal ein Merkblatt der GKV bekäme - in verständlichem Deutsch - worin man mal schlau gemacht wird.
Aber Danke für die kompetente Antwort.
Nur eine Frage blieb unbeantwortet. Es ist doch die Miete abzüglich der Zinsen und Hausgeld beitragspflchtig ? Oder irre ich mich da ?
Im deutschen Sozialrecht weiss man ja nie........