Krankschein zu spät abgegeben - keine Erstattung für Betrieb
Verfasst: 03.12.2010, 12:49
Hallo, ich weiß jetzt nicht ganz genau, ob ich jetzt überhaupt in die richtige Kategorie geruscht bin, aber ich habe mal eine dringende Frage an euch:
Ich bin in einem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ich war zwei Wochen krankgeschrieben und habe keinen gelben Schein abgegeben, zumindest nicht nach den ersten drei Tagen. Meine Chefin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass dies ein Kündigungsgrund sei! ich habe noch mal in meinen Vertrag geschaut, hier steht auch dass ich nach 3 Tagen spät. das Attest hätte abgeben müssen, aber ich hatte ja mittgeteilt das ich krank war.
Die Begründung von ihr finde ich jetzt aber ein wenig komisch: wg. meiner Krankheit kriege ich ja Lohnfortzahlung und die Arbeit kriegt das Geld erstattet - weil ich das nicht abgegben habe und die nichts einreichen konnten bei der KV, kriegen die das Geld jetzt irgendwie nicht?! Seltsam, weil ich habe es ja nachgereicht (ca. 7 Tage später lag den dass dann vor)
Ich mache jetzt erstmal so weiter, als wäre nichts gewesen, allerdings bin ich verunsichert, ob das nun wirklich so Konsequenzen, wie eine Kündigung haben könnte!!! Dann hätte ich ein riesiges Problem!
Die KV wird das Geld doch in jedem Fall erstattet, auch wenn der gelbe Schein, nicht sofort da ist - zumal der Arbeitgeber den Schein ja eh auch erst später den einreicht. da kann es ja nicht auf die 5 Tage ankommen!
Bin nun mal auf der Suche, wie sowas ablaufen kann, mit Attest nicht pünktlich abgegeben und habe dazu was gefunden:
http://www.anwaltskanzlei-online.de/201 ... eitsrecht/
Hier steht ja Gott sei Dank schon mal, dass hier die Kündigung unwirksam ist!!! Deshalb kann das ja bei mir nicht anders sein kann. Hier ist ja angemerkt, dass wg. Verhalten Kündigung kam - bei mir ist das ja wegen blöden Attest und die Erstattung?! - das ist nicht ganz dasselbe, aber zumindest das Urteil, dass man nicht wg verspäteter Krankmeldung kündigen kann ja dann wohl auch für mich geltend.
Kann mir dann mal jemand sagen, wie das ist bei der KV mit den Attesten - es kann doch nicht sein, dass man nichts erstattet bekommt oder nur einen Teil, wenn der arbeitgeber den Schein da nicht rechtzeitig vorlegt - das kann ich mir überhaupt nicht Vorstellen!!!!
Kann mir da einer weiterhelfen?
lg
Ich bin in einem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ich war zwei Wochen krankgeschrieben und habe keinen gelben Schein abgegeben, zumindest nicht nach den ersten drei Tagen. Meine Chefin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass dies ein Kündigungsgrund sei! ich habe noch mal in meinen Vertrag geschaut, hier steht auch dass ich nach 3 Tagen spät. das Attest hätte abgeben müssen, aber ich hatte ja mittgeteilt das ich krank war.
Die Begründung von ihr finde ich jetzt aber ein wenig komisch: wg. meiner Krankheit kriege ich ja Lohnfortzahlung und die Arbeit kriegt das Geld erstattet - weil ich das nicht abgegben habe und die nichts einreichen konnten bei der KV, kriegen die das Geld jetzt irgendwie nicht?! Seltsam, weil ich habe es ja nachgereicht (ca. 7 Tage später lag den dass dann vor)
Ich mache jetzt erstmal so weiter, als wäre nichts gewesen, allerdings bin ich verunsichert, ob das nun wirklich so Konsequenzen, wie eine Kündigung haben könnte!!! Dann hätte ich ein riesiges Problem!
Die KV wird das Geld doch in jedem Fall erstattet, auch wenn der gelbe Schein, nicht sofort da ist - zumal der Arbeitgeber den Schein ja eh auch erst später den einreicht. da kann es ja nicht auf die 5 Tage ankommen!
Bin nun mal auf der Suche, wie sowas ablaufen kann, mit Attest nicht pünktlich abgegeben und habe dazu was gefunden:
http://www.anwaltskanzlei-online.de/201 ... eitsrecht/
Hier steht ja Gott sei Dank schon mal, dass hier die Kündigung unwirksam ist!!! Deshalb kann das ja bei mir nicht anders sein kann. Hier ist ja angemerkt, dass wg. Verhalten Kündigung kam - bei mir ist das ja wegen blöden Attest und die Erstattung?! - das ist nicht ganz dasselbe, aber zumindest das Urteil, dass man nicht wg verspäteter Krankmeldung kündigen kann ja dann wohl auch für mich geltend.
Kann mir dann mal jemand sagen, wie das ist bei der KV mit den Attesten - es kann doch nicht sein, dass man nichts erstattet bekommt oder nur einen Teil, wenn der arbeitgeber den Schein da nicht rechtzeitig vorlegt - das kann ich mir überhaupt nicht Vorstellen!!!!
Kann mir da einer weiterhelfen?
lg