Krankschein zu spät abgegeben - keine Erstattung für Betrieb

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Agnis
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Krankschein zu spät abgegeben - keine Erstattung für Betrieb

Beitrag von Agnis » 03.12.2010, 12:49

Hallo, ich weiß jetzt nicht ganz genau, ob ich jetzt überhaupt in die richtige Kategorie geruscht bin, aber ich habe mal eine dringende Frage an euch:

Ich bin in einem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ich war zwei Wochen krankgeschrieben und habe keinen gelben Schein abgegeben, zumindest nicht nach den ersten drei Tagen. Meine Chefin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass dies ein Kündigungsgrund sei! ich habe noch mal in meinen Vertrag geschaut, hier steht auch dass ich nach 3 Tagen spät. das Attest hätte abgeben müssen, aber ich hatte ja mittgeteilt das ich krank war.

Die Begründung von ihr finde ich jetzt aber ein wenig komisch: wg. meiner Krankheit kriege ich ja Lohnfortzahlung und die Arbeit kriegt das Geld erstattet - weil ich das nicht abgegben habe und die nichts einreichen konnten bei der KV, kriegen die das Geld jetzt irgendwie nicht?! Seltsam, weil ich habe es ja nachgereicht (ca. 7 Tage später lag den dass dann vor)

Ich mache jetzt erstmal so weiter, als wäre nichts gewesen, allerdings bin ich verunsichert, ob das nun wirklich so Konsequenzen, wie eine Kündigung haben könnte!!! Dann hätte ich ein riesiges Problem!
Die KV wird das Geld doch in jedem Fall erstattet, auch wenn der gelbe Schein, nicht sofort da ist - zumal der Arbeitgeber den Schein ja eh auch erst später den einreicht. da kann es ja nicht auf die 5 Tage ankommen!
Bin nun mal auf der Suche, wie sowas ablaufen kann, mit Attest nicht pünktlich abgegeben und habe dazu was gefunden:
http://www.anwaltskanzlei-online.de/201 ... eitsrecht/

Hier steht ja Gott sei Dank schon mal, dass hier die Kündigung unwirksam ist!!! Deshalb kann das ja bei mir nicht anders sein kann. Hier ist ja angemerkt, dass wg. Verhalten Kündigung kam - bei mir ist das ja wegen blöden Attest und die Erstattung?! - das ist nicht ganz dasselbe, aber zumindest das Urteil, dass man nicht wg verspäteter Krankmeldung kündigen kann ja dann wohl auch für mich geltend.

Kann mir dann mal jemand sagen, wie das ist bei der KV mit den Attesten - es kann doch nicht sein, dass man nichts erstattet bekommt oder nur einen Teil, wenn der arbeitgeber den Schein da nicht rechtzeitig vorlegt - das kann ich mir überhaupt nicht Vorstellen!!!!

Kann mir da einer weiterhelfen?

lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.12.2010, 13:00

Hallo,
es geht hier um die Erstattung der Krankenkasse an den Arbeitgeber nach dem AAG. ?!!.
Ich kenne es zumindest aus der Praxis so, dass der Arbeitgeber seinen Antrag macht und meist Kopien der AU-Bescheinigung beifügt - von der Kasse wird geschaut ob die Meldungen eingegangen sind (nicht, wann - das ist nach meinem Kenntnisnstand in diesem Zusammenhang egal) und dann gibt es die Erstattung. Wir erstatten sogar wenn keine Meldung vorliegt, allerdings nur bis maximal 3 Tage (auch das, nach meinem Kenntnissand).
Gruss
Czauderna

Paule
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Re: Krankschein zu spät abgegeben - keine Erstattung für Bet

Beitrag von Paule » 03.12.2010, 14:43

Agnis hat geschrieben:ich habe es ja nachgereicht (ca. 7 Tage später lag den dass dann vor)
Laienfrage: Und wann hast du die Durchschrift an die Kasse geschickt?

Agnis
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Beitrag von Agnis » 03.12.2010, 17:32

Ja, geht um die Erstattung an den Arbeitgeber, ich habe ja meine lohnfortzahlung bekommen.

Blöde Frage, was hast AU-Bescheinigung? .. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Ich bin auch der Meinung, dass es ja keinen Sinn macht, wann man das einricht. Gut, habe da keine Ahnung von solchen Sachen, aber macht halt auch nicht so großen Sinn, dass man das irgendwie vorschreibt, wann man das vorlegt, solange nicht total viel Zeit dazwischen liegt.

ähhmm, zur der Frage, wann ich die Durchschrift selber an die KK geschickt habe: leider gar nicht... ich habe das noch nie gemacht, bis jetzt hat sich die KK noch nie deswegen bei mir gemeldet, deswegen bin ich davon ausgegangen, das es ausreicht, wenn der AG das Attest hinschickt...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.12.2010, 18:29

Hallo, zunächst einmal sorry - AU-Bescheinigung heisst tatsächlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - kennst Du diesen Spruch ?.
Auf der AU-Bescheinigung steht der deutliche Hinweis dass man diese Bescheinigung sofort bei der Krankenkasse einreichen muss damit der Krankengeldanspruch nicht gefährdet wird. Bisher war das bei dir eben noch nicht der Fall, aber wenn du mal bedenkst, dass mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiten zusammengerechnet werden bei der Lohnfortzahlung und dann auf einmal die sechs Wochen abgelaufen sind, dann zahlt dir die Kasse nur dann Krankengeld wenn die AU-Bescheinigungen fristgemäss, also innerhalb von 7 Tagen dort eingegangen sind. Ich hatte schon zig Fälle in meiner Praxis wo es dann um bis zu 1000,00 € Krankengeldverlust ging nur weil der Versicherte meinte dass die Meldung an die Kasse keinen Sinn mache.
Hinterher war man da immer schlauer aber auch ärmer.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 03.12.2010, 22:12

Die Anzeige- und Nachweispflicht an den Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt im § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen....

Das Nichtvorlegen kann zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen. Aus meiner Erfahrung heraus, mahnen die meisten Firmen aber vorher ab.

Und auch ich sage: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Zumal auf der AU-Bescheinigung draufsteht, dass man den einen Teil sofort an den Arbeitgeber, und den anderen an die Krankenkasse schicken muss.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

zost
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Beitrag von zost » 03.12.2010, 22:49

selbtverständlich hat die lohnfortzahlungskasse bzw. krankenkasse dem arbeitgeber die lohnfortzahlung (U1) nicht erstattet, der der krankenkasse ja deine arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt.

also: schnellstens nachholen!

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