Welche Einkommennachweise für die Familienversicherung?
Verfasst: 16.11.2010, 16:23
Welche Einkommennachweise für die Familienversicherung bei der AOK werden vom Antragsteller verlangt?
1. Einkünfte aus Kapitalvermögen:
A) Der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr?
Reicht der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder werden weitere Unterlagen verlangt?
B) Jahreszinsbescheinigungen der Kreditinstitute?
2. Einkünfte aus Vermietung:
A) Der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr?
Reicht der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder werden weitere Unterlagen verlangt?
B) Grundbuchauszug (Eigentumsverhältnisse)?
C) Die Mietverträge (wer erhält die Miete)?
Bei der Versteuerung der Mieteinkünfte wird neben den Ausgaben (Werbungskosten) die AfA abgezogen.
Kann die AfA bei der Berechnung der Mieteinkünfte für die Beantragung der Familienversicherung bei der AOK ebenfalls abgezogen werden?
1. Einkünfte aus Kapitalvermögen:
A) Der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr?
Reicht der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder werden weitere Unterlagen verlangt?
B) Jahreszinsbescheinigungen der Kreditinstitute?
2. Einkünfte aus Vermietung:
A) Der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr?
Reicht der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder werden weitere Unterlagen verlangt?
B) Grundbuchauszug (Eigentumsverhältnisse)?
C) Die Mietverträge (wer erhält die Miete)?
Bei der Versteuerung der Mieteinkünfte wird neben den Ausgaben (Werbungskosten) die AfA abgezogen.
Kann die AfA bei der Berechnung der Mieteinkünfte für die Beantragung der Familienversicherung bei der AOK ebenfalls abgezogen werden?