Welche Einkommennachweise für die Familienversicherung bei der AOK werden vom Antragsteller verlangt?
1. Einkünfte aus Kapitalvermögen:
A) Der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr?
Reicht der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder werden weitere Unterlagen verlangt?
B) Jahreszinsbescheinigungen der Kreditinstitute?
2. Einkünfte aus Vermietung:
A) Der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr?
Reicht der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder werden weitere Unterlagen verlangt?
B) Grundbuchauszug (Eigentumsverhältnisse)?
C) Die Mietverträge (wer erhält die Miete)?
Bei der Versteuerung der Mieteinkünfte wird neben den Ausgaben (Werbungskosten) die AfA abgezogen.
Kann die AfA bei der Berechnung der Mieteinkünfte für die Beantragung der Familienversicherung bei der AOK ebenfalls abgezogen werden?
Welche Einkommennachweise für die Familienversicherung?
Moderator: Czauderna
Hallo Urgel,
am einfachsten wäre es natürlich einfach mal bei der KK nachzufragen.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen würde ich vorsichtshalber den Einkommensteuerbescheid und die Zinsbescheinigung von der Bank einreichen. Maßgeblich ist der Betrag, der den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR (bei gemeinsamer Veranlagung 1602 EUR) überschreitet.
Einkünfte aus Vermietung würde ich auch den Einkommenssteuerbescheid nehmen. Dort müssten ja auch die Webungskosten auftauchen und der Betrag der eine Einkunft im Sinne des EStG darstellt.
Kenne mich leider im Steuerrecht nicht so gut aus. Wenn du aber die AfA steuerlich geltend machen kannst, könnte es auch sein, dass diese ebenfalls bei der Familienversicherung berücksichtigt werden. Hier müsste ich auch mal einen Blick auf den Steuerbescheid werfen. Ich würde grds. den Betrag nehmen, der steuerpflichtig ist.
am einfachsten wäre es natürlich einfach mal bei der KK nachzufragen.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen würde ich vorsichtshalber den Einkommensteuerbescheid und die Zinsbescheinigung von der Bank einreichen. Maßgeblich ist der Betrag, der den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR (bei gemeinsamer Veranlagung 1602 EUR) überschreitet.
Einkünfte aus Vermietung würde ich auch den Einkommenssteuerbescheid nehmen. Dort müssten ja auch die Webungskosten auftauchen und der Betrag der eine Einkunft im Sinne des EStG darstellt.
Kenne mich leider im Steuerrecht nicht so gut aus. Wenn du aber die AfA steuerlich geltend machen kannst, könnte es auch sein, dass diese ebenfalls bei der Familienversicherung berücksichtigt werden. Hier müsste ich auch mal einen Blick auf den Steuerbescheid werfen. Ich würde grds. den Betrag nehmen, der steuerpflichtig ist.