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TK, Pflicht der Teilnahme am Einzugsverfahren als Student

Verfasst: 04.11.2010, 10:00
von ladytornado
hallo,
ist es korrekt,dass für studenten bei der tk eine pflicht zur teilnahme am einzugsverfahren der beitragsgebühren besteht?
vielen dank für eure antworten.

Verfasst: 04.11.2010, 13:10
von Gast
i.d.R. handeln alle Krankenkasse so:

der Semesterbeitrag für die Krankenversicherung der Studenten ist grundsätzlich für das komplette Semester im Voraus zu zahlen.

eine monatliche Zahlung der Beiträge wird nur akzeptiert, wenn der Student eine Einzugsermächtigung von seinem Bankkonto erteilt.

also entweder Einzugsermächtigung erteilen und monatlich 64,66 EUR eingezogen bekommen

oder

den kompletten Semesterbeitrag auf einmal berappen (387,96 EUR) und im Voraus überweisen.

hier der Auszug von der TK-Homepage:

(http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... dium/40468)

Verfasst: 04.11.2010, 13:35
von ladytornado
und das ist gesetzlich verankert?
seit wann?

Verfasst: 04.11.2010, 16:29
von Gast
ich kenn es gar nicht anders und ich hab mit Studenten schon seit über 10 Jahren zu tun.

SGB V

§ 254 Beitragszahlung der Studenten


Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.

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das die Krankenkassen den Einzug per Lastschrift monatlich anstatt im Voraus anbieten, ist reine Kulanzsache, bzw. satzungsabhängig.