hallo,
ist es korrekt,dass für studenten bei der tk eine pflicht zur teilnahme am einzugsverfahren der beitragsgebühren besteht?
vielen dank für eure antworten.
TK, Pflicht der Teilnahme am Einzugsverfahren als Student
Moderator: Czauderna
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i.d.R. handeln alle Krankenkasse so:
der Semesterbeitrag für die Krankenversicherung der Studenten ist grundsätzlich für das komplette Semester im Voraus zu zahlen.
eine monatliche Zahlung der Beiträge wird nur akzeptiert, wenn der Student eine Einzugsermächtigung von seinem Bankkonto erteilt.
also entweder Einzugsermächtigung erteilen und monatlich 64,66 EUR eingezogen bekommen
oder
den kompletten Semesterbeitrag auf einmal berappen (387,96 EUR) und im Voraus überweisen.
hier der Auszug von der TK-Homepage:
(http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... dium/40468)
der Semesterbeitrag für die Krankenversicherung der Studenten ist grundsätzlich für das komplette Semester im Voraus zu zahlen.
eine monatliche Zahlung der Beiträge wird nur akzeptiert, wenn der Student eine Einzugsermächtigung von seinem Bankkonto erteilt.
also entweder Einzugsermächtigung erteilen und monatlich 64,66 EUR eingezogen bekommen
oder
den kompletten Semesterbeitrag auf einmal berappen (387,96 EUR) und im Voraus überweisen.
hier der Auszug von der TK-Homepage:
(http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... dium/40468)
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ich kenn es gar nicht anders und ich hab mit Studenten schon seit über 10 Jahren zu tun.
SGB V
§ 254 Beitragszahlung der Studenten
Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
---
das die Krankenkassen den Einzug per Lastschrift monatlich anstatt im Voraus anbieten, ist reine Kulanzsache, bzw. satzungsabhängig.
SGB V
§ 254 Beitragszahlung der Studenten
Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
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das die Krankenkassen den Einzug per Lastschrift monatlich anstatt im Voraus anbieten, ist reine Kulanzsache, bzw. satzungsabhängig.