Zuzahlungsgrenze
Verfasst: 27.09.2010, 10:42
Hallo,
die Zuzahlungen (Ausgaben) für Medikamente, Heilbehandlungen etc. müssen nur bis zu einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens entrichtet werden.
Wie geht man vor, wenn diese Grenze überschritten wird?
1. Gilt bei Ehepaaren das Familieneinkommen auch wenn beide eine eigene Krankenversicherung (gesetzlich) haben.
2. Wo muss die Befreiung beantragt werden, bei der KK des Ehemanns oder der Ehefrau oder bei beiden?
3. Ist die Grenze bei 1% oder jetzt 2%?
Oder hat die gesetzliche Regelung nur etwas zu tun mit der steuerlichen Absetzung?
die Zuzahlungen (Ausgaben) für Medikamente, Heilbehandlungen etc. müssen nur bis zu einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens entrichtet werden.
Wie geht man vor, wenn diese Grenze überschritten wird?
1. Gilt bei Ehepaaren das Familieneinkommen auch wenn beide eine eigene Krankenversicherung (gesetzlich) haben.
2. Wo muss die Befreiung beantragt werden, bei der KK des Ehemanns oder der Ehefrau oder bei beiden?
3. Ist die Grenze bei 1% oder jetzt 2%?
Oder hat die gesetzliche Regelung nur etwas zu tun mit der steuerlichen Absetzung?