Hallo,
die Zuzahlungen (Ausgaben) für Medikamente, Heilbehandlungen etc. müssen nur bis zu einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens entrichtet werden.
Wie geht man vor, wenn diese Grenze überschritten wird?
1. Gilt bei Ehepaaren das Familieneinkommen auch wenn beide eine eigene Krankenversicherung (gesetzlich) haben.
2. Wo muss die Befreiung beantragt werden, bei der KK des Ehemanns oder der Ehefrau oder bei beiden?
3. Ist die Grenze bei 1% oder jetzt 2%?
Oder hat die gesetzliche Regelung nur etwas zu tun mit der steuerlichen Absetzung?
Zuzahlungsgrenze
Moderator: Czauderna
Hallo Kafor,
hier ein paar antworten für dich:
zu 1: ja bei Ehepaaren gilt das Familieneinkommen (Ausnahme:getrennt lebend)
zu 2: du kannst dir aussuchen, ob der Antrag bei deiner KK oder der KK deiner Frau gestellt wird.
zu 3: grds. gilt die 2 % Grenze. Liegt bei einem von euch seit mehr als einem Jahr eine schwere chronische Erkrankung vor, ist die 1 % Grenze für chronisch kranke anwendbar.
Du forderst am besten zunächst den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der KK an. Dann reichst du diesen mit Kopien der Einkommensunterlagen und den Originalbelegen über die geleisteten Zuzahlungen (Quittungen beider Ehepartner) bei der KK ein.
Mit der steuerlichen Absetzbarkeit hat das nichts zu tun. Bei der steuer kannst du später den Bescheid der KK einreichen. Hier geht deine selbst zu tragenden Belastungsgrenze draus hervor, die steuerlich relevant sein kann. Allerdings nur wenn diese aussergewönlichen Belastungen einen gewissen Prozentsatz deines zu versteuernden EK übertrifft (zwischen 1 -5 % )
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruss
hier ein paar antworten für dich:
zu 1: ja bei Ehepaaren gilt das Familieneinkommen (Ausnahme:getrennt lebend)
zu 2: du kannst dir aussuchen, ob der Antrag bei deiner KK oder der KK deiner Frau gestellt wird.
zu 3: grds. gilt die 2 % Grenze. Liegt bei einem von euch seit mehr als einem Jahr eine schwere chronische Erkrankung vor, ist die 1 % Grenze für chronisch kranke anwendbar.
Du forderst am besten zunächst den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der KK an. Dann reichst du diesen mit Kopien der Einkommensunterlagen und den Originalbelegen über die geleisteten Zuzahlungen (Quittungen beider Ehepartner) bei der KK ein.
Mit der steuerlichen Absetzbarkeit hat das nichts zu tun. Bei der steuer kannst du später den Bescheid der KK einreichen. Hier geht deine selbst zu tragenden Belastungsgrenze draus hervor, die steuerlich relevant sein kann. Allerdings nur wenn diese aussergewönlichen Belastungen einen gewissen Prozentsatz deines zu versteuernden EK übertrifft (zwischen 1 -5 % )
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruss