78-Wochenfrist Krankengeld / REHA
Verfasst: 20.09.2010, 16:39
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe eine Frage:
Ich beziehe derzeit Krankengeld und werde demnächst eine
Maßnahme zur stationären medizinischen Rehabilitation antreten.
Krankengeld wird für die Dauer von 78 Wochen bei derselben
(und hinzutretenden) Diagnosen der AU gezahlt.
Wenn ich nach 20 Wochen Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug eine Reha von 4 Wochen(in diesen 4 Wochen Reha erhalte ich
Übergangsgeld)antrete:
Kann ich dann noch maximal 58 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten oder nur noch 54 Wochen maximal?
Anders gefragt: Wird die Dauer der stationären medizinischen Maßnahme
auf die Bezugsdauer desKrankengelds angerechnet?
Wer hat damit Erfahrungen gemacht? Kann mir möglicherweise auch einen Verweis auf die entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch geben?
Vielen Dank.
charles1
ich bin neu hier in diesem Forum und habe eine Frage:
Ich beziehe derzeit Krankengeld und werde demnächst eine
Maßnahme zur stationären medizinischen Rehabilitation antreten.
Krankengeld wird für die Dauer von 78 Wochen bei derselben
(und hinzutretenden) Diagnosen der AU gezahlt.
Wenn ich nach 20 Wochen Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug eine Reha von 4 Wochen(in diesen 4 Wochen Reha erhalte ich
Übergangsgeld)antrete:
Kann ich dann noch maximal 58 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten oder nur noch 54 Wochen maximal?
Anders gefragt: Wird die Dauer der stationären medizinischen Maßnahme
auf die Bezugsdauer desKrankengelds angerechnet?
Wer hat damit Erfahrungen gemacht? Kann mir möglicherweise auch einen Verweis auf die entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch geben?
Vielen Dank.
charles1