Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe eine Frage:
Ich beziehe derzeit Krankengeld und werde demnächst eine
Maßnahme zur stationären medizinischen Rehabilitation antreten.
Krankengeld wird für die Dauer von 78 Wochen bei derselben
(und hinzutretenden) Diagnosen der AU gezahlt.
Wenn ich nach 20 Wochen Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug eine Reha von 4 Wochen(in diesen 4 Wochen Reha erhalte ich
Übergangsgeld)antrete:
Kann ich dann noch maximal 58 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten oder nur noch 54 Wochen maximal?
Anders gefragt: Wird die Dauer der stationären medizinischen Maßnahme
auf die Bezugsdauer desKrankengelds angerechnet?
Wer hat damit Erfahrungen gemacht? Kann mir möglicherweise auch einen Verweis auf die entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch geben?
Vielen Dank.
charles1
78-Wochenfrist Krankengeld / REHA
Moderator: Czauderna
Hallo,
während der Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld nur. Ruhenszeiten gelten als bezogene Zeiten, daher werden die Reha-Zeiten bei den Kranekngeldzeiten berücksichtigt. Nach der Reha besteht somit nur noch ein rEstanspruch von 54 Krankengeld-Anspruch.
Rechtliche Grundlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
MfG
ratte1
während der Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld nur. Ruhenszeiten gelten als bezogene Zeiten, daher werden die Reha-Zeiten bei den Kranekngeldzeiten berücksichtigt. Nach der Reha besteht somit nur noch ein rEstanspruch von 54 Krankengeld-Anspruch.
Rechtliche Grundlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
MfG
ratte1