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Heiraten

Verfasst: 24.08.2010, 09:55
von Meike
Hallo!

Mein Freund und ich möchten heiraten. Er zahlt im Moment seine KV aus eigener Tasche ( Mindestbeitrag.), da er sehbehindert bzw. fast blind ist, nicht arbeiten kann und es sich noch gestritten wird, wer was für ihn zahlt. Er wäre bei einer Heirat ja über meine KV ( BKK für Heilberufe.) familienversichert.
Könnte meine KK seine Aufnahme aufgrund seiner gesundheitlichen Problematik ( immer wieder KH- Aufenthalte, OP's, Augentropfen ( Befreiungsausweis)... .) auch verweigern oder sind sie verpflichtet ihn aufzunehmen?

Danke und viele Grüße

Meike

Verfasst: 24.08.2010, 10:06
von Marco
Wenn ihr heiratet, kann er über dich familienversichert werden da er ja keine eigenen Einkünfte hat sollte das gehen.

Wegen seiner gesundheitlichen Probleme darf die KK ihn nicht ablehnen.

Verfasst: 24.08.2010, 10:06
von heinrich
Anspruch auf FAMI besteht bei Heirat, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sieht hier so aus aus.


Gesundheitliche Gründe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung KEINE Ablehungsgründe.

Also: keine Sorge.

Verfasst: 24.08.2010, 10:16
von Meike
Ich danke Euch und wünsche einen sonnigen Tag! :-)

Verfasst: 24.08.2010, 10:24
von heinrich
noch ein Hinweis:

ich habe die Frage so verstanden, dass Dein Freund bei seiner KK
FREIWILLIG versichert ist.

bitte bei dieser KK nachfragen, wie es dort geregelt ist, um aus dieser freiwilligen Versicherung rauszukommen.

Dies ist nämlich von KK zu KK möglicherweise verschieden, weil es in der jeweiligen Satzung der KK geregelt ist.

Verfasst: 25.08.2010, 23:29
von RHW
Hallo,
bei den Kündigungsfristen für eine freiwillige Mitglidschaft und Wechsel in die Familienversicherung sind m.E. grds. 4 Varianten denkbar:

- die Kasse, bei der die freiwillige Mitglidschaft ist, akzeptiert auch eine rückwirkende Künigung zum Tag der Heirat.

- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Tag des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).

- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Ende des Monats des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).

- die Kasse besteht auf der normalen Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Normalerweise sollte hier die Satzung der Kasse Klarheit schaffen.

Gruß
RHW

Verfasst: 02.09.2010, 22:18
von Meike
Vielen Dank, wir werden uns erkundigen!