Heiraten
Moderator: Czauderna
Heiraten
Hallo!
Mein Freund und ich möchten heiraten. Er zahlt im Moment seine KV aus eigener Tasche ( Mindestbeitrag.), da er sehbehindert bzw. fast blind ist, nicht arbeiten kann und es sich noch gestritten wird, wer was für ihn zahlt. Er wäre bei einer Heirat ja über meine KV ( BKK für Heilberufe.) familienversichert.
Könnte meine KK seine Aufnahme aufgrund seiner gesundheitlichen Problematik ( immer wieder KH- Aufenthalte, OP's, Augentropfen ( Befreiungsausweis)... .) auch verweigern oder sind sie verpflichtet ihn aufzunehmen?
Danke und viele Grüße
Meike
Mein Freund und ich möchten heiraten. Er zahlt im Moment seine KV aus eigener Tasche ( Mindestbeitrag.), da er sehbehindert bzw. fast blind ist, nicht arbeiten kann und es sich noch gestritten wird, wer was für ihn zahlt. Er wäre bei einer Heirat ja über meine KV ( BKK für Heilberufe.) familienversichert.
Könnte meine KK seine Aufnahme aufgrund seiner gesundheitlichen Problematik ( immer wieder KH- Aufenthalte, OP's, Augentropfen ( Befreiungsausweis)... .) auch verweigern oder sind sie verpflichtet ihn aufzunehmen?
Danke und viele Grüße
Meike
noch ein Hinweis:
ich habe die Frage so verstanden, dass Dein Freund bei seiner KK
FREIWILLIG versichert ist.
bitte bei dieser KK nachfragen, wie es dort geregelt ist, um aus dieser freiwilligen Versicherung rauszukommen.
Dies ist nämlich von KK zu KK möglicherweise verschieden, weil es in der jeweiligen Satzung der KK geregelt ist.
ich habe die Frage so verstanden, dass Dein Freund bei seiner KK
FREIWILLIG versichert ist.
bitte bei dieser KK nachfragen, wie es dort geregelt ist, um aus dieser freiwilligen Versicherung rauszukommen.
Dies ist nämlich von KK zu KK möglicherweise verschieden, weil es in der jeweiligen Satzung der KK geregelt ist.
Hallo,
bei den Kündigungsfristen für eine freiwillige Mitglidschaft und Wechsel in die Familienversicherung sind m.E. grds. 4 Varianten denkbar:
- die Kasse, bei der die freiwillige Mitglidschaft ist, akzeptiert auch eine rückwirkende Künigung zum Tag der Heirat.
- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Tag des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).
- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Ende des Monats des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).
- die Kasse besteht auf der normalen Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.
Normalerweise sollte hier die Satzung der Kasse Klarheit schaffen.
Gruß
RHW
bei den Kündigungsfristen für eine freiwillige Mitglidschaft und Wechsel in die Familienversicherung sind m.E. grds. 4 Varianten denkbar:
- die Kasse, bei der die freiwillige Mitglidschaft ist, akzeptiert auch eine rückwirkende Künigung zum Tag der Heirat.
- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Tag des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).
- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Ende des Monats des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).
- die Kasse besteht auf der normalen Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.
Normalerweise sollte hier die Satzung der Kasse Klarheit schaffen.
Gruß
RHW