Seite 1 von 1
Zusatzbeitrag für Azubi´s von der Bkk Gesundheit
Verfasst: 29.06.2010, 17:25
von black nightmare
Verfasst: 29.06.2010, 17:29
von Sailor2012
Das geht wohl technisch nur, wenn der Sachbearbeiter schon mal für den 1.8.2010 eine "Vorausaufnahme " in den Computer eingibt(in der Hoffnung, das der Antrag noch kommt) und das System dann folgerichtig reagiert und die Aufforderung verschickt. Schlecht gelaufen
Verfasst: 29.06.2010, 18:08
von KassenKenner
Sailor2012 hat geschrieben:Das geht wohl technisch nur, wenn der Sachbearbeiter schon mal für den 1.8.2010 eine "Vorausaufnahme " in den Computer eingibt(in der Hoffnung, das der Antrag noch kommt) und das System dann folgerichtig reagiert und die Aufforderung verschickt. Schlecht gelaufen
Sollten Sachbearbeiter bei der BKK Gesundheit so handeln, wäre dies schlicht und einfach illegal, da ja überhaupt kein Antrag vorliegt - nichtmal eine mündliche Absichtserklärung, die darauf schließen lassen würde, dass demnächst ein Antrag eingeht...
Verfasst: 29.06.2010, 20:05
von RHW
aber für die Vertriebsstatistik wäre es erstmal ein Strich.
re
Verfasst: 30.06.2010, 07:21
von butzbacher
da war jemand übereifrig.
Aber sich deswegen so aufzuregen - da haben wir im Gesundheitswesen allgemein wohl größere Probleme zu bewältigen.
Und wenn man das mal positiv betrachtet - immerhin hat sich in dieser Kasse jemand einen Kopf darüber gemacht, dass mit Ausbildungsbeginn auch gleich eine Krankenversicherung besteht.
Verfasst: 30.06.2010, 07:57
von ippuj
Sollten Sachbearbeiter bei der BKK Gesundheit so handeln, wäre dies schlicht und einfach illegal, da ja überhaupt kein Antrag vorliegt - nichtmal eine mündliche Absichtserklärung, die darauf schließen lassen würde, dass demnächst ein Antrag eingeht...
Nach meiner Erfahrung wird so etwas gerne bei allen Kassen gemacht.
Verfasst: 30.06.2010, 12:22
von KassenKenner
ippuj hat geschrieben:Sollten Sachbearbeiter bei der BKK Gesundheit so handeln, wäre dies schlicht und einfach illegal, da ja überhaupt kein Antrag vorliegt - nichtmal eine mündliche Absichtserklärung, die darauf schließen lassen würde, dass demnächst ein Antrag eingeht...
Nach meiner Erfahrung wird so etwas gerne bei allen Kassen gemacht.
Nur, weil etwas bei allen so gemacht wird, wird es dadurch nicht legaler.
Oder fändest du klauen legal, wenn alle anderen es auch tun würden?
Verfasst: 30.06.2010, 12:28
von Czauderna
Hallo,
dumm gelaufen - für die Kasse - da hat man ertwas voreilig angenommen dass der bisherige Familienversicherte natürlich auch seine eigene Mitgliedschaft bei der "alten" Kasse begründen würde. Das dürfte sich hiermit endgültig erledigt haben.
Aber ich glaube auch, dass dies kein Einzelfall ist und sich auch nicht nur auf diese Kasse beschränkt - wie RHW schon sagte - Hauptsache der "Strich" auf der Aufnahmeliste ist erfolgt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.06.2010, 15:47
von Bo_
@ Czauderna: Mußt du hier schon deinen Urlaub posten?!! Jaja, so wird einem gedankt, der sich für seine Firma einsetzt.
Verfasst: 30.06.2010, 16:14
von Czauderna
Hallo Bo,
ja, es scheint so zu sein dass entweder ein "lieber" Kollege oder Kollegin meint, meine Anwesenheitszeiten hier im Forum an meinen Arbeitgeber melden zu müssen (während der Arbeitszeit privat ins Internet ist verboten)
oder man spioniert mir direkt nach (was ich aber nicht glauben mag).
Jedenfalls hänge ich diesen Text jetzt immer dran damit man sich keine Mühe machen muss - ich bin eben so kollegial.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.06.2010, 18:07
von black nightmare
zu BUTZBACHER, niemand regt sich auf! Es geht hier lediglich darum das in einer gewissen Form an der Gutgläubigkeit manipuliert wird
Mal angenommen irgendwer erhält so eine Nachricht und zahlt! Glaubst Du etwa das die Kasse bei der rückzahlung der Kohle genauso übereifrig agiert? Bestimmt nicht! Von Fachpersonal kann man doch wohl auch Facharbeit erwarten, abgesehen davon das Fehler nunmal passieren und normal sind
Verfasst: 30.06.2010, 19:19
von RHW
Hallo,
wenn man glaubt, das ganze Verfahren habe System, kann man auch einen Brief an die Aufsichtsbehörde schreiben (hier: Bundesversicherungsamt). Krankenkassen geben sich bei der Beantwortung dieser BVA-Schreiben immer besondere Mühe (und dem BVA fällt auf, wenn es doch kein Einzelfall war).
Gruß
RHW