Zusatzbeitrag für Azubi´s von der Bkk Gesundheit
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Zusatzbeitrag für Azubi´s von der Bkk Gesundheit
Da fielen mir doch glatt alle Latten vom Zaun! Mein Kind derzeit noch urlaubende Ex- Schülerin, noch nie irgendwas mit eigener Krankenversicherung am Hut sondern immer nur im rahmen der Familien- Versicherung mitversichert bekam nun eine Aufforderung bis zum 30.09.2010 den Zusatzbeitrag von 8 Euro für das Quartal 3 im zuge ihrer am 01.08. 2010 beginnenden Ausbildung pünktlich zu überweisen! Wie nun mein erster Gedanke! Zusatzbeitrag? Für Kinder? Ein klärender Anruf bei einer Sachkundigen Person brachte die erkenntnis das hier mal wieder gehörig was aus dem Ruder bei der
Bkk Gesundheit läuft! Mein Kind braucht diesen Beitrag NICHT zu zahlen weil Sie ab beginnender Ausbildung bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichert ist und nicht bei der Bkk Gesundheit Da wurde mal ganz einfach angenommen das mein Kind wohl dort bleibt und gut! Verunsicherte Personen denken sich da natürlich, zahl mal lieber und sag nix sonst gibt es noch Ärger Klar diesen Ärger wird es geben aber nicht für uns sondern für die Bkk Gesundheit, denn das grenzt ja schon an der Illegalität einfach mal so Kohle zu verlangen. Also aufgepasst bei solchen Briefen!
Bkk Gesundheit läuft! Mein Kind braucht diesen Beitrag NICHT zu zahlen weil Sie ab beginnender Ausbildung bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichert ist und nicht bei der Bkk Gesundheit Da wurde mal ganz einfach angenommen das mein Kind wohl dort bleibt und gut! Verunsicherte Personen denken sich da natürlich, zahl mal lieber und sag nix sonst gibt es noch Ärger Klar diesen Ärger wird es geben aber nicht für uns sondern für die Bkk Gesundheit, denn das grenzt ja schon an der Illegalität einfach mal so Kohle zu verlangen. Also aufgepasst bei solchen Briefen!
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Sollten Sachbearbeiter bei der BKK Gesundheit so handeln, wäre dies schlicht und einfach illegal, da ja überhaupt kein Antrag vorliegt - nichtmal eine mündliche Absichtserklärung, die darauf schließen lassen würde, dass demnächst ein Antrag eingeht...Sailor2012 hat geschrieben:Das geht wohl technisch nur, wenn der Sachbearbeiter schon mal für den 1.8.2010 eine "Vorausaufnahme " in den Computer eingibt(in der Hoffnung, das der Antrag noch kommt) und das System dann folgerichtig reagiert und die Aufforderung verschickt. Schlecht gelaufen
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re
da war jemand übereifrig.
Aber sich deswegen so aufzuregen - da haben wir im Gesundheitswesen allgemein wohl größere Probleme zu bewältigen.
Und wenn man das mal positiv betrachtet - immerhin hat sich in dieser Kasse jemand einen Kopf darüber gemacht, dass mit Ausbildungsbeginn auch gleich eine Krankenversicherung besteht.
Aber sich deswegen so aufzuregen - da haben wir im Gesundheitswesen allgemein wohl größere Probleme zu bewältigen.
Und wenn man das mal positiv betrachtet - immerhin hat sich in dieser Kasse jemand einen Kopf darüber gemacht, dass mit Ausbildungsbeginn auch gleich eine Krankenversicherung besteht.
Nach meiner Erfahrung wird so etwas gerne bei allen Kassen gemacht.Sollten Sachbearbeiter bei der BKK Gesundheit so handeln, wäre dies schlicht und einfach illegal, da ja überhaupt kein Antrag vorliegt - nichtmal eine mündliche Absichtserklärung, die darauf schließen lassen würde, dass demnächst ein Antrag eingeht...
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Nur, weil etwas bei allen so gemacht wird, wird es dadurch nicht legaler.ippuj hat geschrieben:Nach meiner Erfahrung wird so etwas gerne bei allen Kassen gemacht.Sollten Sachbearbeiter bei der BKK Gesundheit so handeln, wäre dies schlicht und einfach illegal, da ja überhaupt kein Antrag vorliegt - nichtmal eine mündliche Absichtserklärung, die darauf schließen lassen würde, dass demnächst ein Antrag eingeht...
Oder fändest du klauen legal, wenn alle anderen es auch tun würden?
Hallo,
dumm gelaufen - für die Kasse - da hat man ertwas voreilig angenommen dass der bisherige Familienversicherte natürlich auch seine eigene Mitgliedschaft bei der "alten" Kasse begründen würde. Das dürfte sich hiermit endgültig erledigt haben.
Aber ich glaube auch, dass dies kein Einzelfall ist und sich auch nicht nur auf diese Kasse beschränkt - wie RHW schon sagte - Hauptsache der "Strich" auf der Aufnahmeliste ist erfolgt.
Gruss
Czauderna
dumm gelaufen - für die Kasse - da hat man ertwas voreilig angenommen dass der bisherige Familienversicherte natürlich auch seine eigene Mitgliedschaft bei der "alten" Kasse begründen würde. Das dürfte sich hiermit endgültig erledigt haben.
Aber ich glaube auch, dass dies kein Einzelfall ist und sich auch nicht nur auf diese Kasse beschränkt - wie RHW schon sagte - Hauptsache der "Strich" auf der Aufnahmeliste ist erfolgt.
Gruss
Czauderna
Hallo Bo,
ja, es scheint so zu sein dass entweder ein "lieber" Kollege oder Kollegin meint, meine Anwesenheitszeiten hier im Forum an meinen Arbeitgeber melden zu müssen (während der Arbeitszeit privat ins Internet ist verboten)
oder man spioniert mir direkt nach (was ich aber nicht glauben mag).
Jedenfalls hänge ich diesen Text jetzt immer dran damit man sich keine Mühe machen muss - ich bin eben so kollegial.
Gruss
Czauderna
ja, es scheint so zu sein dass entweder ein "lieber" Kollege oder Kollegin meint, meine Anwesenheitszeiten hier im Forum an meinen Arbeitgeber melden zu müssen (während der Arbeitszeit privat ins Internet ist verboten)
oder man spioniert mir direkt nach (was ich aber nicht glauben mag).
Jedenfalls hänge ich diesen Text jetzt immer dran damit man sich keine Mühe machen muss - ich bin eben so kollegial.
Gruss
Czauderna
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zu BUTZBACHER, niemand regt sich auf! Es geht hier lediglich darum das in einer gewissen Form an der Gutgläubigkeit manipuliert wird Mal angenommen irgendwer erhält so eine Nachricht und zahlt! Glaubst Du etwa das die Kasse bei der rückzahlung der Kohle genauso übereifrig agiert? Bestimmt nicht! Von Fachpersonal kann man doch wohl auch Facharbeit erwarten, abgesehen davon das Fehler nunmal passieren und normal sind
Hallo,
wenn man glaubt, das ganze Verfahren habe System, kann man auch einen Brief an die Aufsichtsbehörde schreiben (hier: Bundesversicherungsamt). Krankenkassen geben sich bei der Beantwortung dieser BVA-Schreiben immer besondere Mühe (und dem BVA fällt auf, wenn es doch kein Einzelfall war).
Gruß
RHW
wenn man glaubt, das ganze Verfahren habe System, kann man auch einen Brief an die Aufsichtsbehörde schreiben (hier: Bundesversicherungsamt). Krankenkassen geben sich bei der Beantwortung dieser BVA-Schreiben immer besondere Mühe (und dem BVA fällt auf, wenn es doch kein Einzelfall war).
Gruß
RHW