Arbeitgeber meldet mich bei der ges. Krankenvers. ab
Verfasst: 23.06.2010, 20:51
Hallo,
ich bin total verzweifelt und kenn mich nun überhaupt nicht mehr aus.
Ich arbeite seit 11/09 als geringfügig Beschäftigte.
Im Mai bekam ich ein Schreiben meiner KK, das ich rückwirkend von meinen AG versicherungspflichtig angemeldet wurde.
Ich war bis dahin freiwillig, aber in der ges. KK versichert.
Mir wurde das zu viel gezahlte Geld zurück überwiesen.
Gestern rief ich rein zufällig bei meiner KK an, die haben mir dann mitgeteilt, dass ich nicht versichert bin.
Bei meinen AG erfuhr ich, dass diese anmeldung ein Software fehler war und sie mich gleich wieder abgemeldet haben und ich somit keinen Versicherungsschutz mehr hätte.
Jetzt will meine KK rückwirkend das Geld ab 1/10 zurück, dass ich nicht habe.
Heute habe ich meinen Lohnzettel vom Mai erhalten, wo als Krankenkasse die Bundesknappschaft wäre.
Jetzt hab ich mich im Internet schlau gemacht, und da steht folgendes:
Seit 1.4.2003 sind nicht mehr die Krankenkassen für die Sozialversicherung geringfügig Beschäftigter zuständig. Bis 31.3.2003 waren sie als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch der richtige Ansprechpartner in Sachen „Mini-Jobs“. Das hat sich grundlegend geändert. Soweit es um geringfügig Beschäftigte geht, ist nun die Bundesknappschaft Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft beschränkt sich ausschließlich auf 400-€-Beschäftigte. Wird dieser monatliche Grenzbetrag überschritten, ist nicht mehr die Bundesknappschaft, sondern jetzt ist wieder die jeweilige Krankenkasse zuständig. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Teilzeitkraft in der so genannten Gleitzone befindet, also zwischen 400,01 € und 800,00 € monatlich an Entgelt erhält, müssen Sie sich wieder an die Krankenkasse wenden.
So, und nun versteh ich gar nix mehr. Ich habe von meinen AG nix schriftliches erhalten. Was ist nun richtig? Bin ich nun versichert, oder nicht? Muss ich jetzt rückwirkend alles zurück zahlen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen? Bin total verwirrt
Danke
LG Ann_39
ich bin total verzweifelt und kenn mich nun überhaupt nicht mehr aus.
Ich arbeite seit 11/09 als geringfügig Beschäftigte.
Im Mai bekam ich ein Schreiben meiner KK, das ich rückwirkend von meinen AG versicherungspflichtig angemeldet wurde.
Ich war bis dahin freiwillig, aber in der ges. KK versichert.
Mir wurde das zu viel gezahlte Geld zurück überwiesen.
Gestern rief ich rein zufällig bei meiner KK an, die haben mir dann mitgeteilt, dass ich nicht versichert bin.
Bei meinen AG erfuhr ich, dass diese anmeldung ein Software fehler war und sie mich gleich wieder abgemeldet haben und ich somit keinen Versicherungsschutz mehr hätte.
Jetzt will meine KK rückwirkend das Geld ab 1/10 zurück, dass ich nicht habe.
Heute habe ich meinen Lohnzettel vom Mai erhalten, wo als Krankenkasse die Bundesknappschaft wäre.
Jetzt hab ich mich im Internet schlau gemacht, und da steht folgendes:
Seit 1.4.2003 sind nicht mehr die Krankenkassen für die Sozialversicherung geringfügig Beschäftigter zuständig. Bis 31.3.2003 waren sie als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch der richtige Ansprechpartner in Sachen „Mini-Jobs“. Das hat sich grundlegend geändert. Soweit es um geringfügig Beschäftigte geht, ist nun die Bundesknappschaft Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft beschränkt sich ausschließlich auf 400-€-Beschäftigte. Wird dieser monatliche Grenzbetrag überschritten, ist nicht mehr die Bundesknappschaft, sondern jetzt ist wieder die jeweilige Krankenkasse zuständig. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Teilzeitkraft in der so genannten Gleitzone befindet, also zwischen 400,01 € und 800,00 € monatlich an Entgelt erhält, müssen Sie sich wieder an die Krankenkasse wenden.
So, und nun versteh ich gar nix mehr. Ich habe von meinen AG nix schriftliches erhalten. Was ist nun richtig? Bin ich nun versichert, oder nicht? Muss ich jetzt rückwirkend alles zurück zahlen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen? Bin total verwirrt
Danke
LG Ann_39