Arbeitgeber meldet mich bei der ges. Krankenvers. ab
Moderator: Czauderna
Arbeitgeber meldet mich bei der ges. Krankenvers. ab
Hallo,
ich bin total verzweifelt und kenn mich nun überhaupt nicht mehr aus.
Ich arbeite seit 11/09 als geringfügig Beschäftigte.
Im Mai bekam ich ein Schreiben meiner KK, das ich rückwirkend von meinen AG versicherungspflichtig angemeldet wurde.
Ich war bis dahin freiwillig, aber in der ges. KK versichert.
Mir wurde das zu viel gezahlte Geld zurück überwiesen.
Gestern rief ich rein zufällig bei meiner KK an, die haben mir dann mitgeteilt, dass ich nicht versichert bin.
Bei meinen AG erfuhr ich, dass diese anmeldung ein Software fehler war und sie mich gleich wieder abgemeldet haben und ich somit keinen Versicherungsschutz mehr hätte.
Jetzt will meine KK rückwirkend das Geld ab 1/10 zurück, dass ich nicht habe.
Heute habe ich meinen Lohnzettel vom Mai erhalten, wo als Krankenkasse die Bundesknappschaft wäre.
Jetzt hab ich mich im Internet schlau gemacht, und da steht folgendes:
Seit 1.4.2003 sind nicht mehr die Krankenkassen für die Sozialversicherung geringfügig Beschäftigter zuständig. Bis 31.3.2003 waren sie als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch der richtige Ansprechpartner in Sachen „Mini-Jobs“. Das hat sich grundlegend geändert. Soweit es um geringfügig Beschäftigte geht, ist nun die Bundesknappschaft Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft beschränkt sich ausschließlich auf 400-€-Beschäftigte. Wird dieser monatliche Grenzbetrag überschritten, ist nicht mehr die Bundesknappschaft, sondern jetzt ist wieder die jeweilige Krankenkasse zuständig. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Teilzeitkraft in der so genannten Gleitzone befindet, also zwischen 400,01 € und 800,00 € monatlich an Entgelt erhält, müssen Sie sich wieder an die Krankenkasse wenden.
So, und nun versteh ich gar nix mehr. Ich habe von meinen AG nix schriftliches erhalten. Was ist nun richtig? Bin ich nun versichert, oder nicht? Muss ich jetzt rückwirkend alles zurück zahlen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen? Bin total verwirrt
Danke
LG Ann_39
ich bin total verzweifelt und kenn mich nun überhaupt nicht mehr aus.
Ich arbeite seit 11/09 als geringfügig Beschäftigte.
Im Mai bekam ich ein Schreiben meiner KK, das ich rückwirkend von meinen AG versicherungspflichtig angemeldet wurde.
Ich war bis dahin freiwillig, aber in der ges. KK versichert.
Mir wurde das zu viel gezahlte Geld zurück überwiesen.
Gestern rief ich rein zufällig bei meiner KK an, die haben mir dann mitgeteilt, dass ich nicht versichert bin.
Bei meinen AG erfuhr ich, dass diese anmeldung ein Software fehler war und sie mich gleich wieder abgemeldet haben und ich somit keinen Versicherungsschutz mehr hätte.
Jetzt will meine KK rückwirkend das Geld ab 1/10 zurück, dass ich nicht habe.
Heute habe ich meinen Lohnzettel vom Mai erhalten, wo als Krankenkasse die Bundesknappschaft wäre.
Jetzt hab ich mich im Internet schlau gemacht, und da steht folgendes:
Seit 1.4.2003 sind nicht mehr die Krankenkassen für die Sozialversicherung geringfügig Beschäftigter zuständig. Bis 31.3.2003 waren sie als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch der richtige Ansprechpartner in Sachen „Mini-Jobs“. Das hat sich grundlegend geändert. Soweit es um geringfügig Beschäftigte geht, ist nun die Bundesknappschaft Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft beschränkt sich ausschließlich auf 400-€-Beschäftigte. Wird dieser monatliche Grenzbetrag überschritten, ist nicht mehr die Bundesknappschaft, sondern jetzt ist wieder die jeweilige Krankenkasse zuständig. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Teilzeitkraft in der so genannten Gleitzone befindet, also zwischen 400,01 € und 800,00 € monatlich an Entgelt erhält, müssen Sie sich wieder an die Krankenkasse wenden.
So, und nun versteh ich gar nix mehr. Ich habe von meinen AG nix schriftliches erhalten. Was ist nun richtig? Bin ich nun versichert, oder nicht? Muss ich jetzt rückwirkend alles zurück zahlen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen? Bin total verwirrt
Danke
LG Ann_39
sofern die Beschäftigung geringfügig ist, besteht keine Versichrungspflicht, also alles was unter 400,- €.
Es bleibt auch geringfügig wenn die 400,- € zweiml überschritten werden, ergo bleibt es denn bei der Versicherungsfreiheit.
Sofern es sich um einen Irrtum in der Software handelt, kann ich es nicht beurteilen.
Jedenfalls sieht es so aus als wenn die freiwillige Mitgliedschaft rechtens wieder ab dem 01.01.10 auflebt, bzw die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Es stellt sich die Frage, haben sich denn die monatlichen Bezüge erhöht oder erniedrigt.
ggf die KV bitten zu prüfen ob nicht doch eine Versicherungspflicht vorliegt.
Gruß
Cicero
Es bleibt auch geringfügig wenn die 400,- € zweiml überschritten werden, ergo bleibt es denn bei der Versicherungsfreiheit.
Sofern es sich um einen Irrtum in der Software handelt, kann ich es nicht beurteilen.
Jedenfalls sieht es so aus als wenn die freiwillige Mitgliedschaft rechtens wieder ab dem 01.01.10 auflebt, bzw die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Es stellt sich die Frage, haben sich denn die monatlichen Bezüge erhöht oder erniedrigt.
ggf die KV bitten zu prüfen ob nicht doch eine Versicherungspflicht vorliegt.
Gruß
Cicero
es bestand eine freiwillige Versicherung.
Diese wurde durch die Anmeldung (irrtümliche Anmeldung des Arbeitgebers)
beendet. Dies war aber nur ein technischer Vorgang (irrtümliche Anmeldung des Arbeitgeber als Pflichtversicherung) bei der Krankenkasse.
Solche Anmeldungen erfolgen per EDV durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse.
Eine freiw. Versicherung "würde" bei Pflichtversicherung enden.
Nun denn, es war aber keine Pflichtversicherung.
Daher endet die freiwillige Versicherung rechtlich überhaupt nicht (da es ja keine Pflichtversicherung war)
Die freiw. Versicherung besteht durchgehen fort. Natürlich mit einer Beitragsverpflichtung von Deiner Seite aus.
Danken kannst Du Deinem Arbeitgeber für dieses Dilemma.
Tipp:
Reden.
Reden mit der Krankenkasse, dass man Dir erlaubt, die rückständigen Beiträge in Raten abzuzahlen.
noch ein Tipp:
schnell handel. also sofort mit der KK reden, sonst laufen im mehr Beitragsmonate auf und es könnten negative Sachen auf Dich zukommen.
Hinweis für meinen Vorantwortgeber: 5,1,13 spielt hier keine Rolle.
Diese wurde durch die Anmeldung (irrtümliche Anmeldung des Arbeitgebers)
beendet. Dies war aber nur ein technischer Vorgang (irrtümliche Anmeldung des Arbeitgeber als Pflichtversicherung) bei der Krankenkasse.
Solche Anmeldungen erfolgen per EDV durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse.
Eine freiw. Versicherung "würde" bei Pflichtversicherung enden.
Nun denn, es war aber keine Pflichtversicherung.
Daher endet die freiwillige Versicherung rechtlich überhaupt nicht (da es ja keine Pflichtversicherung war)
Die freiw. Versicherung besteht durchgehen fort. Natürlich mit einer Beitragsverpflichtung von Deiner Seite aus.
Danken kannst Du Deinem Arbeitgeber für dieses Dilemma.
Tipp:
Reden.
Reden mit der Krankenkasse, dass man Dir erlaubt, die rückständigen Beiträge in Raten abzuzahlen.
noch ein Tipp:
schnell handel. also sofort mit der KK reden, sonst laufen im mehr Beitragsmonate auf und es könnten negative Sachen auf Dich zukommen.
Hinweis für meinen Vorantwortgeber: 5,1,13 spielt hier keine Rolle.
Danke für die Antwort. Ich bin stinksauer auf meinen AG.
Hätten die mir nicht bescheid geben müssen?
Ich kann das klar auf Raten zahlen, aber ich verdiene grad 396€ und meine Krankenversicherung kostet 138€ Plus die 50€ in Raten.
Kann mir denn noch jemand erklären, was für Aufgabe denn die Bundesknappschaft hat?
Hab ich dann das doch falsch verstanden? Habe ja in meinen ersten Beitrag etwas reingeschrieben, dass ich aus dem Internet habe.
Dafür wär ich euch echt dankbar.
LG Ann_39
Hätten die mir nicht bescheid geben müssen?
Ich kann das klar auf Raten zahlen, aber ich verdiene grad 396€ und meine Krankenversicherung kostet 138€ Plus die 50€ in Raten.
Kann mir denn noch jemand erklären, was für Aufgabe denn die Bundesknappschaft hat?
Hab ich dann das doch falsch verstanden? Habe ja in meinen ersten Beitrag etwas reingeschrieben, dass ich aus dem Internet habe.
Dafür wär ich euch echt dankbar.
LG Ann_39
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- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Neben den Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung sowie der einheitlichen Pauschsteuer für Minijobs werden für Minijobs in Privathaushalten auch die Beiträge zur Unfallversicherung durch die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) eingezogen.
Eine Krankenversicherung wird durch einen Minijob aber nicht begründet.
Aufgrund der Meldung des Arbeitgebers über eine Pflichtversicherung, die eine freiwillige Krankenversicherung verdrängt, wurden die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung durch die Krankenkasse erstattet.
Durch die Stornierung der Anmeldung dürfte die freiwillige Krankenversicherung rückwirkend wieder aufleben und auch die (erstatteten) Beiträge sind wieder an die Krankenkasse zu zahlen.
Im Grunde wird der Zustand vor der irrtümlichen Meldung des Arbeitgebers wieder hergestellt.
Sowohl von Seiten des Arbeitgebers, der den Fehler gemacht hat, aber auch von Seiten der Krankenkasse hätte unter Umständen eher eine Information erfolgen können. So wie ich das aber sehe
Mit freundlichen Grüßen
Eine Krankenversicherung wird durch einen Minijob aber nicht begründet.
Aufgrund der Meldung des Arbeitgebers über eine Pflichtversicherung, die eine freiwillige Krankenversicherung verdrängt, wurden die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung durch die Krankenkasse erstattet.
Durch die Stornierung der Anmeldung dürfte die freiwillige Krankenversicherung rückwirkend wieder aufleben und auch die (erstatteten) Beiträge sind wieder an die Krankenkasse zu zahlen.
Im Grunde wird der Zustand vor der irrtümlichen Meldung des Arbeitgebers wieder hergestellt.
Sowohl von Seiten des Arbeitgebers, der den Fehler gemacht hat, aber auch von Seiten der Krankenkasse hätte unter Umständen eher eine Information erfolgen können. So wie ich das aber sehe
sind hier die Informationen schon sehr zeitnah erfolgt.Im Mai bekam ich ein Schreiben meiner KK
Mit freundlichen Grüßen
Du verdienst 396 EUR.
Wenn es mehr als 400 EUR verdienen würdest, dann würde durch diese Beschäftigung
ein Versicherungsverhältnis begründet werden können.
Also 5 Euro mehr und schon wäre dies möglich.
Rede doch mal mit dem Arbeitgber, ob das Arbeitsverhältnis für die Zukunft geändert werden kann.
Der Arbeitgeber steht doch (durch seinen Fehler) bereits moralisch in Deiner Schuld.
Dann wären die Beiträge weniger als 138 EUR.
Wenn es mehr als 400 EUR verdienen würdest, dann würde durch diese Beschäftigung
ein Versicherungsverhältnis begründet werden können.
Also 5 Euro mehr und schon wäre dies möglich.
Rede doch mal mit dem Arbeitgber, ob das Arbeitsverhältnis für die Zukunft geändert werden kann.
Der Arbeitgeber steht doch (durch seinen Fehler) bereits moralisch in Deiner Schuld.
Dann wären die Beiträge weniger als 138 EUR.