Seite 1 von 2

Was muss ich Nachzahlen ???

Verfasst: 18.06.2010, 17:15
von Jana123
Hallochen,

ich war von MAI 2008 - Mai 2009 familienversichert.
In der Zeit hatte ich eine neue Berufsausbildung im schulischen Bereich.
(Schule musste bezahlt werden)

Im August erhielt die Nachricht von meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung das diese meine Berufsunfähigkeit anerkennen und rückwirkend ab Januar 2008 monatlich 500 Euro Rente zahlen.
Nachzahlung im August 4000 Euro und dann monatlich 500 Euro.

Wenn ja was muss ich zahlen ?? Ab Mai oder ab August/September??
Bis jetzt ist der der Krankenkasse nicht aufgefallen, nur mir das die Familienversicherung nicht ging...außer die könnte die Schulkosten als Werbungskosten von den monatlichen Betrag abziehen !!!???


Danke düe Tips.

Verfasst: 18.06.2010, 18:00
von heinrich
du schreibst, dass du bis Mai 2009 familienversichert warst.


Und danach ????

Wie wirst du denn seither geführt????

Verfasst: 18.06.2010, 18:13
von Jana123
Habe ich eine Berufsausbildung angefangen. Also über den Arbeitgeber.

Verfasst: 18.06.2010, 18:41
von heinrich
ok dann hier meine Antwort

vorab

es gibt Fragen, die sollte man nun wirklich nicht stellen.


Du schriebst, dass du im August die Zubilligung über die priv Rente erhielst.

Ich unterstelle. August des Jahres 2009.

Also n a c h d e m die Familienversicherung schon beendet war und Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung begonnen hatte.

Damit begann die laufende Rentenzahlung NICHT innerhalb der Familienversicherungszeit.

Ich vertrete die Auffassung, dass deshalb die Familienversicherung NICHT rückwirkend zerstört wird und daher keine Beiträge nachzuzahlen sind.

Rechtliche Begründung. Nach § 10 SGB V können r e g e l m ä ß i g e
Einnahmen die Familienversicherung beenden.

Bis zum Ende der Familienversicherung wurde die Leistung aber noch nicht regelmäßig gezahlt.

Wie gesagt. Dies ist meine Auffassung. Deine KK könnte eine andere haben.

Verfasst: 18.06.2010, 18:48
von Jana123
Nee, war leider August 2008. :cry:

Verfasst: 18.06.2010, 19:34
von RHW
Hallo,
es gibt jährlich Fragebögen zur Einkommensüberprüfung. Dort ist auch ein Hinweis (sinngemäß) "Bei Änderungen ist die Kasse unverzüglich zu informieren".

Korrekterweise ist die Kasse schnellstmöglich zu informieren. Vom August 2008 bis Mai 2009 wird die Familienversicherung beendet und es sind Beiträge nachzuzahlen. Der monatliche Beitrag beträgt etwa 130 bis 140 Euro.

Gruß
RHW

Verfasst: 18.06.2010, 19:43
von Jana123
OK. Wenn ich rückwikend das bekommen habe...also dafür muss ich nicht zahlen ??

Verfasst: 18.06.2010, 19:46
von RHW
Für die Zeit vor Beginn der laufenden Zahlung sind keine Beiträge nachzuzahlen. Evtl. der Kasse eine Kopie des Kontoauszugs über die 1. Zahlung beifügen (wenn noch vorhanden).

Verfasst: 18.06.2010, 19:48
von Jana123
Kann vlt. das schulgeld als werbungskosten abgezogen werden?

Verfasst: 18.06.2010, 19:51
von RHW
Leider nein. Der Gesetzgeber sagt in § 10 SGB V ganz deutlich, dass bei Renten (egal welche Rentenart) immer die Bruttorente (ohne Abzzüge) anzusetzen ist.

Verfasst: 18.06.2010, 19:55
von Jana123
Nicht mal Werbungskosten ???

Hm, wenn ich danach ne Berufsausbildung angefangen habe muss ich ja auf die BU Rente keine Beiträge mehr zahlen darauf oder?

Verfasst: 18.06.2010, 20:32
von RHW
Auch die Werbungskosten können nicht abgezogen werden.

Ab Beginn der betrieblichen Berufsausbildung sind alle anderen Einnahmen neben der Berufsausbildung ohne Bedeutung.

Ausnahme: Die Beiträge zur BU-Rente wurden mit finanzieller oder organisatorischer (=Überweisung) Hilfe eines früheren Arbeitgebers gezahlt. Dann kann ggf. Beitragspflicht als Versorgungsbezug bestehen.

Verfasst: 18.06.2010, 20:34
von Jana123
OK danke. Dann werde ich mich da mich wohl melden müssen...oder die bekommen das net raus??

Verfasst: 22.06.2010, 22:09
von dresdner
ähnlich gelagerte fragen gab es hier ja schon. aus der familienversicherung selbst entsteht niemals beitragspflicht. beiträge werden nur aus einer mitgliedschaft erhoben.

bedeutet zunächst:

aus der rente können keine beiträge erhoben werden.

wenn also die kasse "merkt", dass ein anspruch auf fami wegen dieser rente nicht bestand, würde sie dir das mitteilen und ebenfalls auch einen hinweis auf eine folgeabsicherung geben.

ob du nun aktiv wirst oder nicht entscheide einfach selbst. prinzipiell erfährt die kasse nichts von dieser privaten rente.

Verfasst: 04.07.2010, 16:49
von Jana123
Wenn man nachträglich die Familienversicherung aberekannt bekommt und also sich selbst versichern muss/musste würde man ja dann von der KK eine Nachberechnung erhalten. (z.b. 1400 Euro)

Muss man hierfür auch Säumnisszuschläge zahlen oder nur dann wenn ich diese 14oo nicht pünktlich überweise??