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Welche Kasse zahlt nach Kassenwechsel

Verfasst: 04.06.2010, 12:34
von sozifa90
ih steh grade bisschen auf dem schlauch... Könnt ihr mir mitte weiterhelfen?

Ich habe hier einen theoretischen Fall bei dem ein verishcerter die KK zum 1.6. wehcselt. Er befindet sich schon seit längerem in ärztlicher Behandlung wo immer ein Stück eines Knorpels entfernt wird. Diese Behandlung umfasst 4 eingriffe. die ersten3 fallen in die Zeit vor dem 1.6. Der 4. ist aller dings erst am 25.6. Die Überweisung ist aber vor dem 1.6. ausgetellt worden.

Welche KK ist zuständing

Gibt es da nichts im Gemeinsamen Rundschrieben? ich suche die ganze zeit ^^

Verfasst: 04.06.2010, 12:49
von RHW
Hallo,
ab 01.06. zahlt die neue KK. Es gilt die normale Regelung: jede KK zahlt für die Zeit ihrer Versicherung. (§ 19 Absatz 1 SGB V)
Sonderreglungen gelten z.B. bei Kfo, ZE und KHS.

Eine erneute Praxisgebühr fällt nicht an, da die Überweisung weiterhin gültig ist.
Vielleicht der Ansatz einer Antwort in
http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokume ... mmlung.pdf

unter Kassenwechsel

Als Rundschreiben müsste es ein sehr altes zur Einführung des SGB X-Teils "Erstattungsansprüche" geben.

Gruß
RHW

Verfasst: 04.06.2010, 12:54
von sozifa90
super danke =)

ich ahte an ein falsches rundschriebn aus2008 gedacht das die zuständigkeit bei Fahrkosten regelt...

blackout xD

Vielen dank