ih steh grade bisschen auf dem schlauch... Könnt ihr mir mitte weiterhelfen?
Ich habe hier einen theoretischen Fall bei dem ein verishcerter die KK zum 1.6. wehcselt. Er befindet sich schon seit längerem in ärztlicher Behandlung wo immer ein Stück eines Knorpels entfernt wird. Diese Behandlung umfasst 4 eingriffe. die ersten3 fallen in die Zeit vor dem 1.6. Der 4. ist aller dings erst am 25.6. Die Überweisung ist aber vor dem 1.6. ausgetellt worden.
Welche KK ist zuständing
Gibt es da nichts im Gemeinsamen Rundschrieben? ich suche die ganze zeit ^^
Welche Kasse zahlt nach Kassenwechsel
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
ab 01.06. zahlt die neue KK. Es gilt die normale Regelung: jede KK zahlt für die Zeit ihrer Versicherung. (§ 19 Absatz 1 SGB V)
Sonderreglungen gelten z.B. bei Kfo, ZE und KHS.
Eine erneute Praxisgebühr fällt nicht an, da die Überweisung weiterhin gültig ist.
Vielleicht der Ansatz einer Antwort in
http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokume ... mmlung.pdf
unter Kassenwechsel
Als Rundschreiben müsste es ein sehr altes zur Einführung des SGB X-Teils "Erstattungsansprüche" geben.
Gruß
RHW
ab 01.06. zahlt die neue KK. Es gilt die normale Regelung: jede KK zahlt für die Zeit ihrer Versicherung. (§ 19 Absatz 1 SGB V)
Sonderreglungen gelten z.B. bei Kfo, ZE und KHS.
Eine erneute Praxisgebühr fällt nicht an, da die Überweisung weiterhin gültig ist.
Vielleicht der Ansatz einer Antwort in
http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokume ... mmlung.pdf
unter Kassenwechsel
Als Rundschreiben müsste es ein sehr altes zur Einführung des SGB X-Teils "Erstattungsansprüche" geben.
Gruß
RHW