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Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung - Perücke
Verfasst: 28.05.2010, 11:51
von Kryon13
Wegen der Folgen einer Chemotherapie habe ich eine Perücke gekauft, die ca. 300 Euro kostete. Davon hat meine KK ca. die Hälfte übernommen und ich mußte den Rest, zusätzlich zu den 10 Euro Zuzahlung, selbst bezahlen, also ca. 140 Euro.
Werden diese insgesamt 150 Euro voll berücksichtigt, wenn ich einen Antrag auf "Befreiung von der Zuzahlung" wegen Erreichens meiner persönlichen Eigenbelastungsgrenze stelle oder werden nur die 10 Euro berücksichtigt?
Verfasst: 28.05.2010, 13:44
von Aha
es werden nur die 10 € berücksichtigt, denn nur diese sind die gesetzliche Zuzahlung. Den restlichen Betrag übernimmt ja die Krankenkasse, abzüglich eines Eigenanteils. Und bei dem handelt es sich NICHT um eine Zuzahlung.
Verfasst: 28.05.2010, 15:16
von Krankenkassenfee
Hallo,
das Problem ist, dass die dass die dass die Kasse für Perücken einen festen Zuschuß gibt. Wenn Du also statt der Normalo-Kunsthaarperücke lieber die trendige Echthaarperücke möchtest, dann zahlst Du die Differenz selbst.
Das wissen die Haarstudios aber und beraten auch dahingehend. Meistens wird auch vorher ein Kostenvoranschlag erstellt, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Ich glaube, ich persönlich würde auch lieber das bessere Haarteil haben wollen. Sieht halt nicht nur besser aus, sondern man schwitzt wohl auch nicht so darunter. Aber in der GKV hat man eben nur Anspruch auf die Einfachvariante.
LG, Fee
Verfasst: 30.05.2010, 12:42
von Kryon13
Was ist mit der Zuzahlung bei einem stationären Behandlung im Krankenhaus (10 Euro/Tag)? Angenommen, man bleibt 7 Tage im Krankenhaus und muß also 70 Euro zahlen.
Zählen dann diese 70 Euro für die spätere "Befreiung von der Zuzahlung", d.h. wird dieser Betrag auch mit berücksichtigt?
Verfasst: 30.05.2010, 13:07
von Czauderna
Kryon13 hat geschrieben:Was ist mit der Zuzahlung bei einem stationären Behandlung im Krankenhaus (10 Euro/Tag)? Angenommen, man bleibt 7 Tage im Krankenhaus und muß also 70 Euro zahlen.
Zählen dann diese 70 Euro für die spätere "Befreiung von der Zuzahlung", d.h. wird dieser Betrag auch mit berücksichtigt?
Hallo,
das ist zwar nun ein ganz anderes Thema - aber, ja, dieser Eigenanteil bei stationärer Behandlung von 10,00 € pro Tag wird voll angerechnet bei der Härtefallprüfung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.06.2010, 12:21
von Kryon13
Was ist mit der Befreiung von der Zuzahlung bei der Familienversicherung? Nehmen wir an, es gibt noch ein Familienmitglied außer dem Hauptversicherten. Zählen dann die Ausgaben beider - d.h. werden die Ausgaben beider zusammengerechnet, bis zum Erreichen der Härtegrenze?
Verfasst: 08.06.2010, 15:30
von Platon67
ja, die Zuzahlungen werden auch von Familienangehörigen berücksichtigt! Allerdings auch deren Einkommen !