Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung - Perücke
Moderator: Czauderna
Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung - Perücke
Wegen der Folgen einer Chemotherapie habe ich eine Perücke gekauft, die ca. 300 Euro kostete. Davon hat meine KK ca. die Hälfte übernommen und ich mußte den Rest, zusätzlich zu den 10 Euro Zuzahlung, selbst bezahlen, also ca. 140 Euro.
Werden diese insgesamt 150 Euro voll berücksichtigt, wenn ich einen Antrag auf "Befreiung von der Zuzahlung" wegen Erreichens meiner persönlichen Eigenbelastungsgrenze stelle oder werden nur die 10 Euro berücksichtigt?
Werden diese insgesamt 150 Euro voll berücksichtigt, wenn ich einen Antrag auf "Befreiung von der Zuzahlung" wegen Erreichens meiner persönlichen Eigenbelastungsgrenze stelle oder werden nur die 10 Euro berücksichtigt?
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das Problem ist, dass die dass die dass die Kasse für Perücken einen festen Zuschuß gibt. Wenn Du also statt der Normalo-Kunsthaarperücke lieber die trendige Echthaarperücke möchtest, dann zahlst Du die Differenz selbst.
Das wissen die Haarstudios aber und beraten auch dahingehend. Meistens wird auch vorher ein Kostenvoranschlag erstellt, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Ich glaube, ich persönlich würde auch lieber das bessere Haarteil haben wollen. Sieht halt nicht nur besser aus, sondern man schwitzt wohl auch nicht so darunter. Aber in der GKV hat man eben nur Anspruch auf die Einfachvariante.
LG, Fee
das Problem ist, dass die dass die dass die Kasse für Perücken einen festen Zuschuß gibt. Wenn Du also statt der Normalo-Kunsthaarperücke lieber die trendige Echthaarperücke möchtest, dann zahlst Du die Differenz selbst.
Das wissen die Haarstudios aber und beraten auch dahingehend. Meistens wird auch vorher ein Kostenvoranschlag erstellt, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Ich glaube, ich persönlich würde auch lieber das bessere Haarteil haben wollen. Sieht halt nicht nur besser aus, sondern man schwitzt wohl auch nicht so darunter. Aber in der GKV hat man eben nur Anspruch auf die Einfachvariante.
LG, Fee
Hallo,Kryon13 hat geschrieben:Was ist mit der Zuzahlung bei einem stationären Behandlung im Krankenhaus (10 Euro/Tag)? Angenommen, man bleibt 7 Tage im Krankenhaus und muß also 70 Euro zahlen.
Zählen dann diese 70 Euro für die spätere "Befreiung von der Zuzahlung", d.h. wird dieser Betrag auch mit berücksichtigt?
das ist zwar nun ein ganz anderes Thema - aber, ja, dieser Eigenanteil bei stationärer Behandlung von 10,00 € pro Tag wird voll angerechnet bei der Härtefallprüfung.
Gruss
Czauderna