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krankschreibungstage von Mann an EX-Frau?

Verfasst: 04.05.2010, 18:23
von gdbusch
Hallo und schönen Tag an Euch!

Ich, Eu-Rentner (Barmer/GEK), Ex-Frau, Angest. (DAK), gemeins. Sohn 5J
getrennt lebend.

Frage: Kann ich meiner Ex-Frau 10 bzw. mir zustehende Krankschreibungstage für meinen Sohn übertragen? Hab da mal etwas von gehört...aber selbst keine Ahnung.

2.Frage: Wenn ich mit meinem Sohn zum Arzt will, hat meisten´s meine Ex-Frau die Chipkarte für Ihn. Kann ich als Vater auch eine Karte bekommen? (ne Art Zweitkarte)?

Vielen Dank im voraus.

Verfasst: 04.05.2010, 18:42
von Hucky
Hallo,

die Übertragung ist grundsäzlich möglich. Jedoch gilt Deine Ex als Alleinerziehende. --> keine Übertragung möglich. Jedoch bearbeite ich das Thema nicht und bin mir daher nicht 100 % ob es Ausnahmen gibt.

Die Ausstellung einer Zweitkarte ist ausgeschlossen.

Verfasst: 04.05.2010, 19:13
von Aha
Hat ER als EU-Rentner überhaupt Anspruch auf (10 Tage) Krankengeld? Als Alleinerziehende hätte SIE 20 Arb.tage. ER nach Meiner Meinung keinen Anspruch. Richtig, ihr Experten?? :?

Verfasst: 04.05.2010, 23:04
von Czauderna
Hallo,
richtig - übertragbar ist der Anspruch schon, nur muss derjenige auch grundsätzlich Anspruch Krankengeldhaben und der ist bei einem KVdR-Pflichtversicherten nicht gegeben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.05.2010, 23:06
von ratte1
Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht haben. Damit entfällt die Verdoppelung des Anspruch der Ehefrau, da sie keine Alleinerziehende ist.

Eine Übertragung kann nur beim Bestehen eines Anspruchs erfolgen. Als EU-Rentner besteht jedoch kein Anspruch, es kann also auch nichts übertragen werden.

Damit hat nur die Ehefrau für 10 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.

MfG
ratte1

Verfasst: 05.05.2010, 11:07
von Hucky
Sorry, klar als Eu-Rentner hat er ja gar keinen finanziellen Schaden. Das kommt davon , wenn man(n) zwei Dinge gleichzeitig erledigen will.

VG
Hucky

@ danke schön

Verfasst: 08.05.2010, 12:56
von gdbusch
Habt alle samt recht vielen Dank für die Antworten.
Gedacht habe ich mir das ganze schon. Zumindest teilweise.

Kleine Abänderung meiner Frage von oben...: "Wie sieht es aus, wenn ich als EU-Rentner eine geringfügige Beschäftigung ausübe?".
Bei solch einer Arbeit bin ich doch dann auch versicherungrechtlich abgesichert. Kann dann eine Krankentageübertragung stattfinden?

...danke für Eure Mühen.

Verfasst: 08.05.2010, 13:55
von Czauderna
Hallo,
nein, auch dann nicht weil eine geringfügige Tätigkeit keinen Krankengeldanspruch auslöst.
Gruß
Czauderna

sicher?

Verfasst: 13.05.2010, 10:28
von gdbusch
hmm... als ich früher schon mal geringfügig beschäftigt war, habe ich auch eine "Krankschreibung" bekommen.
Also ---> Sicher?

Re: sicher?

Verfasst: 13.05.2010, 10:46
von Czauderna
gdbusch hat geschrieben:hmm... als ich früher schon mal geringfügig beschäftigt war, habe ich auch eine "Krankschreibung" bekommen.
Also ---> Sicher?
Hallo,
ja, sicher, denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst hat nichts mit einem Krankengeldanspruch zu tun. Diese Bescheinigung dient nur dem Nachweis dass wegen Erkrankung nicht gearbeitet werden kann.
Gruss
Czauderna

xxx

Verfasst: 14.05.2010, 12:06
von gdbusch
aha, verstehe! hab(t) also nochmals Dank für Eure Antworten.
Damit ist meine Angelegenheit vom Tisch.

macht´s juut. :wink: