krankschreibungstage von Mann an EX-Frau?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
krankschreibungstage von Mann an EX-Frau?
Hallo und schönen Tag an Euch!
Ich, Eu-Rentner (Barmer/GEK), Ex-Frau, Angest. (DAK), gemeins. Sohn 5J
getrennt lebend.
Frage: Kann ich meiner Ex-Frau 10 bzw. mir zustehende Krankschreibungstage für meinen Sohn übertragen? Hab da mal etwas von gehört...aber selbst keine Ahnung.
2.Frage: Wenn ich mit meinem Sohn zum Arzt will, hat meisten´s meine Ex-Frau die Chipkarte für Ihn. Kann ich als Vater auch eine Karte bekommen? (ne Art Zweitkarte)?
Vielen Dank im voraus.
Ich, Eu-Rentner (Barmer/GEK), Ex-Frau, Angest. (DAK), gemeins. Sohn 5J
getrennt lebend.
Frage: Kann ich meiner Ex-Frau 10 bzw. mir zustehende Krankschreibungstage für meinen Sohn übertragen? Hab da mal etwas von gehört...aber selbst keine Ahnung.
2.Frage: Wenn ich mit meinem Sohn zum Arzt will, hat meisten´s meine Ex-Frau die Chipkarte für Ihn. Kann ich als Vater auch eine Karte bekommen? (ne Art Zweitkarte)?
Vielen Dank im voraus.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht haben. Damit entfällt die Verdoppelung des Anspruch der Ehefrau, da sie keine Alleinerziehende ist.
Eine Übertragung kann nur beim Bestehen eines Anspruchs erfolgen. Als EU-Rentner besteht jedoch kein Anspruch, es kann also auch nichts übertragen werden.
Damit hat nur die Ehefrau für 10 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.
MfG
ratte1
ich gehe davon aus, dass die Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht haben. Damit entfällt die Verdoppelung des Anspruch der Ehefrau, da sie keine Alleinerziehende ist.
Eine Übertragung kann nur beim Bestehen eines Anspruchs erfolgen. Als EU-Rentner besteht jedoch kein Anspruch, es kann also auch nichts übertragen werden.
Damit hat nur die Ehefrau für 10 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.
MfG
ratte1
@ danke schön
Habt alle samt recht vielen Dank für die Antworten.
Gedacht habe ich mir das ganze schon. Zumindest teilweise.
Kleine Abänderung meiner Frage von oben...: "Wie sieht es aus, wenn ich als EU-Rentner eine geringfügige Beschäftigung ausübe?".
Bei solch einer Arbeit bin ich doch dann auch versicherungrechtlich abgesichert. Kann dann eine Krankentageübertragung stattfinden?
...danke für Eure Mühen.
Gedacht habe ich mir das ganze schon. Zumindest teilweise.
Kleine Abänderung meiner Frage von oben...: "Wie sieht es aus, wenn ich als EU-Rentner eine geringfügige Beschäftigung ausübe?".
Bei solch einer Arbeit bin ich doch dann auch versicherungrechtlich abgesichert. Kann dann eine Krankentageübertragung stattfinden?
...danke für Eure Mühen.
Re: sicher?
Hallo,gdbusch hat geschrieben:hmm... als ich früher schon mal geringfügig beschäftigt war, habe ich auch eine "Krankschreibung" bekommen.
Also ---> Sicher?
ja, sicher, denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst hat nichts mit einem Krankengeldanspruch zu tun. Diese Bescheinigung dient nur dem Nachweis dass wegen Erkrankung nicht gearbeitet werden kann.
Gruss
Czauderna