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KKH zusatzzahlung hat der VN sonderkündigungsrecht???

Verfasst: 22.03.2010, 21:59
von puma21382
Der KK MA teilte mir mit das der VN kein sonderjkündigungsrecht hat wenn er ein Aktiv Tarif bei der KKH hat das kann ich so nicht glauben ich meine als ich den vertrag unterschrieben habe war der zusatzzahlung nicht geplant und jetzt muss der VN einfach es so hinnehemen ???

Verfasst: 22.03.2010, 22:10
von Dr. eisenbarth
Tja, leider ist das so. Mit dem Abschluss eines Wahltarifs verzichtet man auf sein Kündigungsrecht für 3 Jahre. Daher bieten viele Kassen diese gerne an. Auch bei einem Zusatzbeitrag ändert sich dieses nicht.

Verfasst: 23.03.2010, 09:15
von puma21382
komisch ist aber das ganz klein steht UNTER BESTIMMTE VORRAUSSETZUNGEN HAT DER VR SONDERKÜNDIGUNGSRECHT aber welche das sind weiss kein mensch :evil:

Verfasst: 23.03.2010, 16:43
von amerin
Warum so eine Aufregung :roll: Satzung lesen bildet ;) Wäre in dem Fall hier insb. bei Einkommen unter 12.000 Euro, oder wenn die eingezahlten Beiträge vollständig von Dritten gezahlt werden. Z.B. ALG1 Pflichtversicherte.
Ein Beratungsfehler könnte auch ein Härtefall sein, aber ein Nachweis ist schwer ohne Schriftliches.

Verfasst: 24.03.2010, 10:31
von Lord Dragon
Wenn man was unterschreibt, dann muss man sich schon informieren. Ich habe bei meiner Krankenkasse auch Beitragsrückerstattungstarif gewählt. Wenn meine Krankenkasse Zusatzbeitrag erhebt, dann muss ich damit leben.