KKH zusatzzahlung hat der VN sonderkündigungsrecht???

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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puma21382
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KKH zusatzzahlung hat der VN sonderkündigungsrecht???

Beitrag von puma21382 » 22.03.2010, 21:59

Der KK MA teilte mir mit das der VN kein sonderjkündigungsrecht hat wenn er ein Aktiv Tarif bei der KKH hat das kann ich so nicht glauben ich meine als ich den vertrag unterschrieben habe war der zusatzzahlung nicht geplant und jetzt muss der VN einfach es so hinnehemen ???

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 22.03.2010, 22:10

Tja, leider ist das so. Mit dem Abschluss eines Wahltarifs verzichtet man auf sein Kündigungsrecht für 3 Jahre. Daher bieten viele Kassen diese gerne an. Auch bei einem Zusatzbeitrag ändert sich dieses nicht.

puma21382
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Beitrag von puma21382 » 23.03.2010, 09:15

komisch ist aber das ganz klein steht UNTER BESTIMMTE VORRAUSSETZUNGEN HAT DER VR SONDERKÜNDIGUNGSRECHT aber welche das sind weiss kein mensch :evil:

amerin

Beitrag von amerin » 23.03.2010, 16:43

Warum so eine Aufregung :roll: Satzung lesen bildet ;) Wäre in dem Fall hier insb. bei Einkommen unter 12.000 Euro, oder wenn die eingezahlten Beiträge vollständig von Dritten gezahlt werden. Z.B. ALG1 Pflichtversicherte.
Ein Beratungsfehler könnte auch ein Härtefall sein, aber ein Nachweis ist schwer ohne Schriftliches.

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 24.03.2010, 10:31

Wenn man was unterschreibt, dann muss man sich schon informieren. Ich habe bei meiner Krankenkasse auch Beitragsrückerstattungstarif gewählt. Wenn meine Krankenkasse Zusatzbeitrag erhebt, dann muss ich damit leben.

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