KKH zusatzzahlung hat der VN sonderkündigungsrecht???
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KKH zusatzzahlung hat der VN sonderkündigungsrecht???
Der KK MA teilte mir mit das der VN kein sonderjkündigungsrecht hat wenn er ein Aktiv Tarif bei der KKH hat das kann ich so nicht glauben ich meine als ich den vertrag unterschrieben habe war der zusatzzahlung nicht geplant und jetzt muss der VN einfach es so hinnehemen ???
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Warum so eine Aufregung Satzung lesen bildet Wäre in dem Fall hier insb. bei Einkommen unter 12.000 Euro, oder wenn die eingezahlten Beiträge vollständig von Dritten gezahlt werden. Z.B. ALG1 Pflichtversicherte.
Ein Beratungsfehler könnte auch ein Härtefall sein, aber ein Nachweis ist schwer ohne Schriftliches.
Ein Beratungsfehler könnte auch ein Härtefall sein, aber ein Nachweis ist schwer ohne Schriftliches.
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