Ist DAK Rechtsnachfolger von Ha-Mü ?
Verfasst: 21.02.2010, 12:08
DAK hat mir aktuell mitgeteilt:
"Die Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK) existiert seit dem 01.01 .2010 nicht mehr, sie ist
vollständig in der DAK aufgegangen. Somit existiert auch die Kostenerstattungspraxis der HMK
nicht mehr. Vertrauensschutz für die bisherige Erstattungsregelung ist nicht möglich."
Wenn das Unternehmen A ein anderes Unternehmen B übernimmt, dann ist A idR der
Rechtsnachfolger von B. Bei dem Übergang der Ha-Mü in DAK scheint das irgendwie anders zu sein.
Was bedeutet "Ha-Mü ist vollständig in DAK aufgegangen" ? Ist DAK der Rechtsnachfolger von Ha-Mü ?
Muss DAK bestehende Ha-Mü Zusagen bis zu einer evtl. Kündigung der Zusage weiter bezahlen ?
Gruss Ede
"Die Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK) existiert seit dem 01.01 .2010 nicht mehr, sie ist
vollständig in der DAK aufgegangen. Somit existiert auch die Kostenerstattungspraxis der HMK
nicht mehr. Vertrauensschutz für die bisherige Erstattungsregelung ist nicht möglich."
Wenn das Unternehmen A ein anderes Unternehmen B übernimmt, dann ist A idR der
Rechtsnachfolger von B. Bei dem Übergang der Ha-Mü in DAK scheint das irgendwie anders zu sein.
Was bedeutet "Ha-Mü ist vollständig in DAK aufgegangen" ? Ist DAK der Rechtsnachfolger von Ha-Mü ?
Muss DAK bestehende Ha-Mü Zusagen bis zu einer evtl. Kündigung der Zusage weiter bezahlen ?
Gruss Ede