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Strafanzeige gegen MitarbeiterIn der Krankenkasse

Verfasst: 30.01.2010, 16:15
von windkom
Kurze Frage:

Versicherter kündigt bei einer GKV mit den Worten: "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der GKV X zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Am nächsten Tag erhält Versicherter einen Anruf von einer Krankenkassen-MitarbeiterIn. Sie fragt, was los sei.
Versicherter sagt der MitarbeiterIn, dass er bei der Kündigung bleibt und innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung haben will.
Versicherter macht MitarbeiterIn aufmerksam, dass laut der Satzung der GKV dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Versicherter trägt der MitarbeiterIn auf, die Satzung ihrer Kasse mal zu lesen.

3 Tage später trudelt folgendes Schreiben der GKV ein (unterschrieben von der MitarbeiterIn).
"Eine Kündigung zu ihrem Wunschtermin ist leider nicht möglich."
Eine Kündigungsbestätigung ist das auch nicht.

Versicherter eskaliert den Sachverhalt an die Geschäftsleitung der GKV und erhält schlussendlich die Kündigungsbestätigung.

Nun überlegt sich der Versicherte eine Strafanzeige wg. Betrugs gegen die MitarbeiterIn zu stellen.
Versicherter schrieb in der Kündigung:

"Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der GKV X zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Kasse antwortete mit:
"Eine Kündigung zu ihrem Wunschtermin ist leider nicht möglich."

Wie kann den eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht möglich sein?
Versicherter nimmt an, dass MitarbeiterIn "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten" wollte.

Liegt hier eine Straftat vor?

Verfasst: 30.01.2010, 18:40
von Czauderna
Hallo,
nein. liegt nicht vor - wenn ich allerdings dein Sb. gewesen wäre, dann würde ich schon gerne angezeigt werden.
Denn immer, wenn in Deutschland jemand einen Fehler macht gehört er sofort angezeigt - was meintest Du - ja, richtig, wegen Betrug.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.01.2010, 19:47
von Gast
windkom macht scheinbar in seinem Job keine Fehler... und kann deshalb nicht nachvollziehen, dass wir Menschen sind - und Menschen machen nun mal Fehler.

Verfasst: 30.01.2010, 19:47
von Christoph1976
Warum denn Klagen? Was willst Du denn bitte erreichen? Bevor Du solche Fragen stellst, überlege Dir bitte doch mal genau die Folgen. Und wenn Du tatsächlich an eine Klage denkst, dann informiere Dich doch bitte nicht hier, sondern nimm Dir gleich einen Anwalt.
Sorry, aber dieses Klage-Drohen kann ich nicht mehr hören! Wenn Du Dich beschwern willst, ruf die KK an, verlang den Vorgesetzten/Leiter und beschwere Dich dort und wende Dich an das BVA. Aber vorher solltest Du Dir überlegen, wann und wie oft Du schon Fehler gemacht hast und wie viele Dich deswegen verklagt haben.....

Verfasst: 30.01.2010, 20:47
von windkom
Die MitarbeiterIn wusste ganz genau, dass jederzeit ein Mitglied die Kasse kündigen kann. Wann die Kündigung wirksam wird, steht auf einem anderen Blatt.

Das ist das 1x1 jedes Krankenkassen - Mitarbeiters.
Das war kein bedauerlicher Irrtum der MitarbeiterIn, sondern das war Absicht.
Die Kasse versucht, das Mitglied dumm zu verkaufen und behauptet, dass vor Ablauf der Bindungsfrist keine Kündigung möglich sei.

Erzählt mir doch bitte nicht, dass ein halbwegs normaler Krankenkasse-Mitarbeiter bei einer "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sich irren kann.

Verfasst: 30.01.2010, 20:52
von Krankenkassenfee
Hallo,

warum hast du denn ein Sonderkündigungsrecht? Wegen eines Zusatzbeitrages bei der DAK ab 1.2.?
Ich sehe das rechtlich so, dass Du ab 1.2. kündigen kannst und die Bindungsfrist dann nicht gilt.
Kündigst du im Januar, dann kannst Du nicht ohne Einhaltung der Bindungsfrist gehen.

Oder hast Du gar einen Wahltarif abgeschlossen? Dann hast Du kein Sonderkündiungsrecht.

Sorry, aber Du lieferst keine Daten und umfassende Infos, wie sollen wir da eine Frage beantworten?
Oder wolltest Du nur mal Frust ablasse?

LG, Fee

Verfasst: 30.01.2010, 21:09
von Czauderna
Hallo,

Das ist das 1x1 jedes Krankenkassen - Mitarbeiters.
Das war kein bedauerlicher Irrtum der MitarbeiterIn, sondern das war Absicht.
Die Kasse versucht, das Mitglied dumm zu verkaufen und behauptet, dass vor Ablauf der Bindungsfrist keine Kündigung möglich sei.

Was willst du eigentlich - du schreibst selbst, die Kasse versucht....
und willst die MA. die im Auftrag ihres Arbeitgeber handelt persönlich anzuzeigen - so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen - nein, die kann man wirklich nicht für dumm verkaufen - warum sollte jemand Geld dafür zahlen...
ich möchte wirklich nicht wissen was du arbeitest.
Und was weißt Du schon vom 1x1 eines Krankenkassenmitarbeiters.

Czauderna

Verfasst: 30.01.2010, 21:11
von windkom
Wenn Du Dich beschwern willst, ruf die KK an, verlang den Vorgesetzten/Leiter und beschwere Dich dort und wende Dich an das BVA.
Du hast meinen Ausgangsthread wohl nicht gelesen.
Selbstverständlich wurde dieser Sachverhalt an die Geschäftsleitung eskaliert.
Ein Brief an das BMG wurde selbstverständlich auch geschrieben.

Verfasst: 30.01.2010, 21:19
von windkom
warum hast du denn ein Sonderkündigungsrecht? Wegen eines Zusatzbeitrages bei der DAK ab 1.2.?
Ich sehe das rechtlich so, dass Du ab 1.2. kündigen kannst und die Bindungsfrist dann nicht gilt.
Kündigst du im Januar, dann kannst Du nicht ohne Einhaltung der Bindungsfrist gehen.
Wollt Ihr mich Alle für dumm verkaufen?
Wenn ein Mitglied schreibt: "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" dann heißt das, das das Mitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt raus will.

Wenn das Mitglied schon am ersten Tag der Mitgliedschaft kündigt, dann ist die Kasse verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Ob die Kündigung in 18 Monaten erst wirksam werden kann, ist irrelevant.

OHNE WENN UND ABER!!! Ihr habt wohl Alle keine Ahnung.

Bei der besagten Krankenkasse gab es eine Testmitgliedschaft. Falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen, darf ein Mitglied ohne Einhaltung der Bindungsfrist rausgehen und in eine andere Ersatzkasse wechseln.
Diese Voraussetzungen, die in der Satzung stehen, lagen vor.

Das ist jetzt aber völlig irrelevant.
Egal ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder nicht -> Es grenzt in meinen Augen an Betrug, wenn eine Kasse schreibt, dass eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht möglich sei.

Verfasst: 30.01.2010, 21:20
von windkom
Warum denn Klagen? Was willst Du denn bitte erreichen? Bevor Du solche Fragen stellst, überlege Dir bitte doch mal genau die Folgen. Und wenn Du tatsächlich an eine Klage denkst, dann informiere Dich doch bitte nicht hier, sondern nimm Dir gleich einen Anwalt.
Auch Du hast keine Ahnung.
Bei einer Strafanzeige klagt nicht der Versicherte, sondern es klagt ggf. der Staatsanwalt die Krankenkassen-MitarbeiterIn an.

Verfasst: 30.01.2010, 22:34
von Gast
dann tus doch und spuck hier nicht so große Töne. wenn du zu viel Geld hast für ein Klageverfahren, dann bitte. tu dir keinen Zwang an. nur dann verstehe bitte auch, dass wir hier den Thread beenden. denn beschimpfen lassen tun wir uns hier nicht.

an alle anderen. lasst ihn reden und antwortet nicht mehr drauf. einfach nur heiße Luft und nichts dahinter.

Verfasst: 31.01.2010, 11:59
von windkom
wenn du zu viel Geld hast für ein Klageverfahren, dann bitte. tu dir keinen Zwang an.
Wieso sollte ich Geld in die Hand nehmen?
Das Stellen einer Strafanzeige ist kostenfrei.
Die korrekte Kündigungsbestätigung wurde von der Geschäftsleitung der Krankenkasse ausgestellt. Ich habe also Alles.

Verfasst: 31.01.2010, 12:01
von windkom
an alle anderen. lasst ihn reden und antwortet nicht mehr drauf. einfach nur heiße Luft und nichts dahinter.
Heiße Luft?
Anscheinend bin ich wohl nicht der Einzige, der Probleme mit dieser Kasse hat.

KKH lehnt Kündigung ab / Ein Fall für das Bundesversicherungsamt
http://www.ciao.de/KKH_Kaufm_Krankenkasse__Test_8563232

Verfasst: 31.01.2010, 12:14
von Czauderna
Hallo,
er will es nicht begreifen, also lassen wir ihn und wünschen seiner neuen Kasse alles Gute und seiner alten Kasse gratulieren wir !!!
Gruß
Czauderna

Verfasst: 31.01.2010, 18:14
von CiceroOWL
Ist doch eh die KKH, Zusatzbeitrag zum 01.04.2010 Fusion zum 01.01.2011 Problem gelöst, Fall erledigt