Strafanzeige gegen MitarbeiterIn der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Strafanzeige gegen MitarbeiterIn der Krankenkasse
Kurze Frage:
Versicherter kündigt bei einer GKV mit den Worten: "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der GKV X zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Am nächsten Tag erhält Versicherter einen Anruf von einer Krankenkassen-MitarbeiterIn. Sie fragt, was los sei.
Versicherter sagt der MitarbeiterIn, dass er bei der Kündigung bleibt und innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung haben will.
Versicherter macht MitarbeiterIn aufmerksam, dass laut der Satzung der GKV dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Versicherter trägt der MitarbeiterIn auf, die Satzung ihrer Kasse mal zu lesen.
3 Tage später trudelt folgendes Schreiben der GKV ein (unterschrieben von der MitarbeiterIn).
"Eine Kündigung zu ihrem Wunschtermin ist leider nicht möglich."
Eine Kündigungsbestätigung ist das auch nicht.
Versicherter eskaliert den Sachverhalt an die Geschäftsleitung der GKV und erhält schlussendlich die Kündigungsbestätigung.
Nun überlegt sich der Versicherte eine Strafanzeige wg. Betrugs gegen die MitarbeiterIn zu stellen.
Versicherter schrieb in der Kündigung:
"Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der GKV X zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Kasse antwortete mit:
"Eine Kündigung zu ihrem Wunschtermin ist leider nicht möglich."
Wie kann den eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht möglich sein?
Versicherter nimmt an, dass MitarbeiterIn "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten" wollte.
Liegt hier eine Straftat vor?
Versicherter kündigt bei einer GKV mit den Worten: "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der GKV X zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Am nächsten Tag erhält Versicherter einen Anruf von einer Krankenkassen-MitarbeiterIn. Sie fragt, was los sei.
Versicherter sagt der MitarbeiterIn, dass er bei der Kündigung bleibt und innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung haben will.
Versicherter macht MitarbeiterIn aufmerksam, dass laut der Satzung der GKV dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Versicherter trägt der MitarbeiterIn auf, die Satzung ihrer Kasse mal zu lesen.
3 Tage später trudelt folgendes Schreiben der GKV ein (unterschrieben von der MitarbeiterIn).
"Eine Kündigung zu ihrem Wunschtermin ist leider nicht möglich."
Eine Kündigungsbestätigung ist das auch nicht.
Versicherter eskaliert den Sachverhalt an die Geschäftsleitung der GKV und erhält schlussendlich die Kündigungsbestätigung.
Nun überlegt sich der Versicherte eine Strafanzeige wg. Betrugs gegen die MitarbeiterIn zu stellen.
Versicherter schrieb in der Kündigung:
"Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der GKV X zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Kasse antwortete mit:
"Eine Kündigung zu ihrem Wunschtermin ist leider nicht möglich."
Wie kann den eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht möglich sein?
Versicherter nimmt an, dass MitarbeiterIn "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten" wollte.
Liegt hier eine Straftat vor?
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Warum denn Klagen? Was willst Du denn bitte erreichen? Bevor Du solche Fragen stellst, überlege Dir bitte doch mal genau die Folgen. Und wenn Du tatsächlich an eine Klage denkst, dann informiere Dich doch bitte nicht hier, sondern nimm Dir gleich einen Anwalt.
Sorry, aber dieses Klage-Drohen kann ich nicht mehr hören! Wenn Du Dich beschwern willst, ruf die KK an, verlang den Vorgesetzten/Leiter und beschwere Dich dort und wende Dich an das BVA. Aber vorher solltest Du Dir überlegen, wann und wie oft Du schon Fehler gemacht hast und wie viele Dich deswegen verklagt haben.....
Sorry, aber dieses Klage-Drohen kann ich nicht mehr hören! Wenn Du Dich beschwern willst, ruf die KK an, verlang den Vorgesetzten/Leiter und beschwere Dich dort und wende Dich an das BVA. Aber vorher solltest Du Dir überlegen, wann und wie oft Du schon Fehler gemacht hast und wie viele Dich deswegen verklagt haben.....
Die MitarbeiterIn wusste ganz genau, dass jederzeit ein Mitglied die Kasse kündigen kann. Wann die Kündigung wirksam wird, steht auf einem anderen Blatt.
Das ist das 1x1 jedes Krankenkassen - Mitarbeiters.
Das war kein bedauerlicher Irrtum der MitarbeiterIn, sondern das war Absicht.
Die Kasse versucht, das Mitglied dumm zu verkaufen und behauptet, dass vor Ablauf der Bindungsfrist keine Kündigung möglich sei.
Erzählt mir doch bitte nicht, dass ein halbwegs normaler Krankenkasse-Mitarbeiter bei einer "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sich irren kann.
Das ist das 1x1 jedes Krankenkassen - Mitarbeiters.
Das war kein bedauerlicher Irrtum der MitarbeiterIn, sondern das war Absicht.
Die Kasse versucht, das Mitglied dumm zu verkaufen und behauptet, dass vor Ablauf der Bindungsfrist keine Kündigung möglich sei.
Erzählt mir doch bitte nicht, dass ein halbwegs normaler Krankenkasse-Mitarbeiter bei einer "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sich irren kann.
Zuletzt geändert von windkom am 30.01.2010, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
warum hast du denn ein Sonderkündigungsrecht? Wegen eines Zusatzbeitrages bei der DAK ab 1.2.?
Ich sehe das rechtlich so, dass Du ab 1.2. kündigen kannst und die Bindungsfrist dann nicht gilt.
Kündigst du im Januar, dann kannst Du nicht ohne Einhaltung der Bindungsfrist gehen.
Oder hast Du gar einen Wahltarif abgeschlossen? Dann hast Du kein Sonderkündiungsrecht.
Sorry, aber Du lieferst keine Daten und umfassende Infos, wie sollen wir da eine Frage beantworten?
Oder wolltest Du nur mal Frust ablasse?
LG, Fee
warum hast du denn ein Sonderkündigungsrecht? Wegen eines Zusatzbeitrages bei der DAK ab 1.2.?
Ich sehe das rechtlich so, dass Du ab 1.2. kündigen kannst und die Bindungsfrist dann nicht gilt.
Kündigst du im Januar, dann kannst Du nicht ohne Einhaltung der Bindungsfrist gehen.
Oder hast Du gar einen Wahltarif abgeschlossen? Dann hast Du kein Sonderkündiungsrecht.
Sorry, aber Du lieferst keine Daten und umfassende Infos, wie sollen wir da eine Frage beantworten?
Oder wolltest Du nur mal Frust ablasse?
LG, Fee
Hallo,
Das ist das 1x1 jedes Krankenkassen - Mitarbeiters.
Das war kein bedauerlicher Irrtum der MitarbeiterIn, sondern das war Absicht.
Die Kasse versucht, das Mitglied dumm zu verkaufen und behauptet, dass vor Ablauf der Bindungsfrist keine Kündigung möglich sei.
Was willst du eigentlich - du schreibst selbst, die Kasse versucht....
und willst die MA. die im Auftrag ihres Arbeitgeber handelt persönlich anzuzeigen - so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen - nein, die kann man wirklich nicht für dumm verkaufen - warum sollte jemand Geld dafür zahlen...
ich möchte wirklich nicht wissen was du arbeitest.
Und was weißt Du schon vom 1x1 eines Krankenkassenmitarbeiters.
Czauderna
Das ist das 1x1 jedes Krankenkassen - Mitarbeiters.
Das war kein bedauerlicher Irrtum der MitarbeiterIn, sondern das war Absicht.
Die Kasse versucht, das Mitglied dumm zu verkaufen und behauptet, dass vor Ablauf der Bindungsfrist keine Kündigung möglich sei.
Was willst du eigentlich - du schreibst selbst, die Kasse versucht....
und willst die MA. die im Auftrag ihres Arbeitgeber handelt persönlich anzuzeigen - so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen - nein, die kann man wirklich nicht für dumm verkaufen - warum sollte jemand Geld dafür zahlen...
ich möchte wirklich nicht wissen was du arbeitest.
Und was weißt Du schon vom 1x1 eines Krankenkassenmitarbeiters.
Czauderna
Du hast meinen Ausgangsthread wohl nicht gelesen.Wenn Du Dich beschwern willst, ruf die KK an, verlang den Vorgesetzten/Leiter und beschwere Dich dort und wende Dich an das BVA.
Selbstverständlich wurde dieser Sachverhalt an die Geschäftsleitung eskaliert.
Ein Brief an das BMG wurde selbstverständlich auch geschrieben.
Zuletzt geändert von windkom am 30.01.2010, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
Wollt Ihr mich Alle für dumm verkaufen?warum hast du denn ein Sonderkündigungsrecht? Wegen eines Zusatzbeitrages bei der DAK ab 1.2.?
Ich sehe das rechtlich so, dass Du ab 1.2. kündigen kannst und die Bindungsfrist dann nicht gilt.
Kündigst du im Januar, dann kannst Du nicht ohne Einhaltung der Bindungsfrist gehen.
Wenn ein Mitglied schreibt: "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" dann heißt das, das das Mitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt raus will.
Wenn das Mitglied schon am ersten Tag der Mitgliedschaft kündigt, dann ist die Kasse verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Ob die Kündigung in 18 Monaten erst wirksam werden kann, ist irrelevant.
OHNE WENN UND ABER!!! Ihr habt wohl Alle keine Ahnung.
Bei der besagten Krankenkasse gab es eine Testmitgliedschaft. Falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen, darf ein Mitglied ohne Einhaltung der Bindungsfrist rausgehen und in eine andere Ersatzkasse wechseln.
Diese Voraussetzungen, die in der Satzung stehen, lagen vor.
Das ist jetzt aber völlig irrelevant.
Egal ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder nicht -> Es grenzt in meinen Augen an Betrug, wenn eine Kasse schreibt, dass eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht möglich sei.
Zuletzt geändert von windkom am 30.01.2010, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
Auch Du hast keine Ahnung.Warum denn Klagen? Was willst Du denn bitte erreichen? Bevor Du solche Fragen stellst, überlege Dir bitte doch mal genau die Folgen. Und wenn Du tatsächlich an eine Klage denkst, dann informiere Dich doch bitte nicht hier, sondern nimm Dir gleich einen Anwalt.
Bei einer Strafanzeige klagt nicht der Versicherte, sondern es klagt ggf. der Staatsanwalt die Krankenkassen-MitarbeiterIn an.
dann tus doch und spuck hier nicht so große Töne. wenn du zu viel Geld hast für ein Klageverfahren, dann bitte. tu dir keinen Zwang an. nur dann verstehe bitte auch, dass wir hier den Thread beenden. denn beschimpfen lassen tun wir uns hier nicht.
an alle anderen. lasst ihn reden und antwortet nicht mehr drauf. einfach nur heiße Luft und nichts dahinter.
an alle anderen. lasst ihn reden und antwortet nicht mehr drauf. einfach nur heiße Luft und nichts dahinter.
Heiße Luft?an alle anderen. lasst ihn reden und antwortet nicht mehr drauf. einfach nur heiße Luft und nichts dahinter.
Anscheinend bin ich wohl nicht der Einzige, der Probleme mit dieser Kasse hat.
KKH lehnt Kündigung ab / Ein Fall für das Bundesversicherungsamt
http://www.ciao.de/KKH_Kaufm_Krankenkasse__Test_8563232