Reha durch KK nach §51
Verfasst: 24.01.2010, 11:37
Hallo zusammen, ich habe ein Problem.
Nach meiner Entlassung bin ich seit 10 Monaten krank geschrieben. Psyche...
Möchte da auch nicht näher drauf eingehen. Also ich habe gerade den MDK hinter mir. Der bestätigt das ich weiter arbeitsunfähig bin und hat der KK eine Reha nach § 51 für mich vorgeschlagen. Also innerhalb von 10 Wochen muß ich die Reha bei der Rentenversicherung eingereicht haben.
Mein Problem ist folgend. Ich werde in 4 Monaten 58 jahre alt und bekäme dann bei der Arbeitsargentur 24 Monate Arbeitslosengeld 1.
Wenn ich die Reha in den 10 Wochen einreiche kann es mir passieren das ich noch 57 Jahre alt bin wenn ich mich bei der Arbeitsargentur melden muß und bekäme wegen ca. 1 Monat der mir bis zum 58 zigsten fehlt nur 18 Monate Arbeitslosengeld 1.
Was passiert wenn ich meine Reha erst nach Ostern bei der Rentenversicherung einreiche. also 5 Wochen nach dem 10 Wochen termin ?
Normaler weise endet nach den 10 Wochen die Zahlung des krankengeldes und der Versicherungsschutz erlischt!
Ich bin Freiwillig - Versichert hat das einen Einfluss auf die Maßnahme ?
Nach der Reha muß ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, dann bin ich doch eh wieder Krankenversichert, oder ?
Wer kennt sich da aus...
Gruß Ottoo
Gruß Ottoo
Nach meiner Entlassung bin ich seit 10 Monaten krank geschrieben. Psyche...
Möchte da auch nicht näher drauf eingehen. Also ich habe gerade den MDK hinter mir. Der bestätigt das ich weiter arbeitsunfähig bin und hat der KK eine Reha nach § 51 für mich vorgeschlagen. Also innerhalb von 10 Wochen muß ich die Reha bei der Rentenversicherung eingereicht haben.
Mein Problem ist folgend. Ich werde in 4 Monaten 58 jahre alt und bekäme dann bei der Arbeitsargentur 24 Monate Arbeitslosengeld 1.
Wenn ich die Reha in den 10 Wochen einreiche kann es mir passieren das ich noch 57 Jahre alt bin wenn ich mich bei der Arbeitsargentur melden muß und bekäme wegen ca. 1 Monat der mir bis zum 58 zigsten fehlt nur 18 Monate Arbeitslosengeld 1.
Was passiert wenn ich meine Reha erst nach Ostern bei der Rentenversicherung einreiche. also 5 Wochen nach dem 10 Wochen termin ?
Normaler weise endet nach den 10 Wochen die Zahlung des krankengeldes und der Versicherungsschutz erlischt!
Ich bin Freiwillig - Versichert hat das einen Einfluss auf die Maßnahme ?
Nach der Reha muß ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, dann bin ich doch eh wieder Krankenversichert, oder ?
Wer kennt sich da aus...
Gruß Ottoo
Gruß Ottoo