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Akteneinsicht

Verfasst: 22.01.2010, 12:56
von Bully
Hallo,

gemäß § 25 Zehntes Buch ( SGB X ) besteht ja ein Anrecht auf Akteneinsicht.

dieses wurde abgelehnt mit dem Hinweis

BVerwG Urteil vom 01.07.1983,DVBI 1984, 56;von Wulfen,SGBX,§25,Rdnr.6

mit dem Hinweis auf Widerspruch.

hat vielleicht jemand ein Tip, wo ich dieses Urteil nachlesen kann, konnte bisher nichts finden.

herzlichen Dank im vorraus
Gruß Bully

Verfasst: 22.01.2010, 16:00
von Gast
in was für eine Akte willst du denn Einsicht nehmen? um was gehts denn da?

Verfasst: 25.01.2010, 12:15
von Bully
Hallo,

Vs- über KSK bei Kasse YX
geht um Beitragsrückerstattung, da KSK Beiträge ja erheblich niedriger sind.

Akteneinsicht über meine geführten Unterlagen bei der KSK
von der Kasse YX liegt mir die Akte in Kopie vor,

Gruß BuLLy