Hallo,
gemäß § 25 Zehntes Buch ( SGB X ) besteht ja ein Anrecht auf Akteneinsicht.
dieses wurde abgelehnt mit dem Hinweis
BVerwG Urteil vom 01.07.1983,DVBI 1984, 56;von Wulfen,SGBX,§25,Rdnr.6
mit dem Hinweis auf Widerspruch.
hat vielleicht jemand ein Tip, wo ich dieses Urteil nachlesen kann, konnte bisher nichts finden.
herzlichen Dank im vorraus
Gruß Bully
Akteneinsicht
Moderator: Czauderna