Nebenberuflich Selbstständigkeit/Kapitalvermögen
Verfasst: 05.01.2010, 15:49
Hallo,
ich habe mich schon mal durchs die Beiträge gewusselt und auch die einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder durchgelesen.
Aber leider wird mir die ganze Sache trotzdem (oder deswegen?) nicht viel klarer. Denn irgendwie habe ich in diesen Grundsätzen nichts zu Nebenberuflichen gelesen oder wahrscheinlich überlesen.
Es geht um ein Ehepaar. Einer ist sozialversicherungspflichtig angestellt, der andere will sich selbstständig etwas hinzu verdienen.
Gehen wir mal von 401€ Einkünften pro Monat aus. Familienversicherung fällt weg, also freiwillige Versicherung. Folge sind mindestens ca. 320€ Beitrag für KV/PV. Macht in meinen Augen schon mal irgendwie deutlich, dass das Ganze von Leuten gemacht worden sein muss, die selbst davon nicht betroffen sind.
Denn 80% Beitrag erscheinen mir doch etwas hoch.
Naja. Es gibt jedoch noch die Möglichkeit die Tätigkeit als nebenberuflich zu bewerten. Dann wären wohl lediglich 840€ als Mindestbemessungsgrundlage möglich. Geht man mal davon aus, dass die Voraussetzungen gegeben wären, dann würde das ca. 140€ Beitrag ergeben. Das wären dann zwar immer noch 35% Beitrag und damit doppelt so hoch als würde man das als Angestellter verdienen, aber immerhin.
Wo kommen jedoch diese Nebenberufler in den o.g. Grundsätzen vor? Ich habe da nur Hauptberufliche gefunden. Dort habe ich dann noch etwas von Kapitaleinkünften gelesen, die eine Beitragsbemessung nach mindestens 840€ ausschließen.
Bedeutet das dann im hier beschriebenen Fall, dass von den 400€ auf jeden Fall 320€ Beitrag fällig werden? Dann wäre es wesentlich günstiger nach 365€ minus 2 ct Kapitalerträgen mit der Selbstständigkeit aufzuhören und die 365€ komplett abgabenfrei zu kassieren. Das wäre sogar mehr als wenn man "nur" die 140€ Beitrag zahlen müßte
Dabei stellt sich gleich wieder die Frage, wie die Kapitaleinkünfte verteilt werden. Werden sie dem zugerechnet, der sie erhält oder beiden zu gleichen Teilen?
Fragen über Fragen. Wer denkt sich nur dermaßen komplizierten Mist aus? Wieso muss jemand der selbstständig 401€ verdient doppelt so hohe Beiträge zahlen als ein Angestellter? Gibt es für sowas eine vernünftige Begründung? Da wäre doch die Praktiker-Lösung wesentlich einfacher: 20% auf alles, außer Tiernahrung. Da 30%.
Grüße
Chazal
ich habe mich schon mal durchs die Beiträge gewusselt und auch die einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder durchgelesen.
Aber leider wird mir die ganze Sache trotzdem (oder deswegen?) nicht viel klarer. Denn irgendwie habe ich in diesen Grundsätzen nichts zu Nebenberuflichen gelesen oder wahrscheinlich überlesen.
Es geht um ein Ehepaar. Einer ist sozialversicherungspflichtig angestellt, der andere will sich selbstständig etwas hinzu verdienen.
Gehen wir mal von 401€ Einkünften pro Monat aus. Familienversicherung fällt weg, also freiwillige Versicherung. Folge sind mindestens ca. 320€ Beitrag für KV/PV. Macht in meinen Augen schon mal irgendwie deutlich, dass das Ganze von Leuten gemacht worden sein muss, die selbst davon nicht betroffen sind.
Denn 80% Beitrag erscheinen mir doch etwas hoch.
Naja. Es gibt jedoch noch die Möglichkeit die Tätigkeit als nebenberuflich zu bewerten. Dann wären wohl lediglich 840€ als Mindestbemessungsgrundlage möglich. Geht man mal davon aus, dass die Voraussetzungen gegeben wären, dann würde das ca. 140€ Beitrag ergeben. Das wären dann zwar immer noch 35% Beitrag und damit doppelt so hoch als würde man das als Angestellter verdienen, aber immerhin.
Wo kommen jedoch diese Nebenberufler in den o.g. Grundsätzen vor? Ich habe da nur Hauptberufliche gefunden. Dort habe ich dann noch etwas von Kapitaleinkünften gelesen, die eine Beitragsbemessung nach mindestens 840€ ausschließen.
Bedeutet das dann im hier beschriebenen Fall, dass von den 400€ auf jeden Fall 320€ Beitrag fällig werden? Dann wäre es wesentlich günstiger nach 365€ minus 2 ct Kapitalerträgen mit der Selbstständigkeit aufzuhören und die 365€ komplett abgabenfrei zu kassieren. Das wäre sogar mehr als wenn man "nur" die 140€ Beitrag zahlen müßte
Dabei stellt sich gleich wieder die Frage, wie die Kapitaleinkünfte verteilt werden. Werden sie dem zugerechnet, der sie erhält oder beiden zu gleichen Teilen?
Fragen über Fragen. Wer denkt sich nur dermaßen komplizierten Mist aus? Wieso muss jemand der selbstständig 401€ verdient doppelt so hohe Beiträge zahlen als ein Angestellter? Gibt es für sowas eine vernünftige Begründung? Da wäre doch die Praktiker-Lösung wesentlich einfacher: 20% auf alles, außer Tiernahrung. Da 30%.
Grüße
Chazal