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Krankenversicherung in Deutschland bei Auslandsaufenthalt

Verfasst: 21.10.2009, 10:41
von trapjaw
Hallo,

ich gehe für 6 Monate ins Ausland (Vereinigte Staaten) um dort Urlaub zu machen. Für diesen Zeitraum bleibt mein Hauptwohnsitz Deutschland.

Kann ich mich ohne Probleme bei meiner bisherigen gesetzlichen Kasse abmelden und mich nach 6 Monaten wieder in Deutschland anmelden? (Ggf. auch bei einer anderen Kasse) Meine derzeitige Kasse meint hierzu, ich wäre gesetzlich verpflichtet eine Anwartschaftversicherung abzuschließen - wofür mir ja monatliche Kosten entstehen - damit ich wieder Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland habe.

Danke für Eure Hilfe.

Verfasst: 21.10.2009, 12:40
von Rossi
Solange, wie Du den Wohnsitz in Deutschland behälst, hast Du auch eine Krankenversicherungspflicht, d. h., die Kv. kannst Du so einfach nicht kündigen.

Allerdings kann man die Krankenversicherung bei einem mehr als 3-monatigen Auslandsaufenthalt ruhen lassen. In dieser Konstellation ist ein sog. Mindesbeitrag (Anwartschaftsbetrag) in Höhe von ca. 40,00 Euro monatlich zu zahlen.

Verfasst: 21.10.2009, 13:03
von trapjaw
Und was ist wenn ich die Krankenversicherung doch kündige für diesen Zeitraum?

Verfasst: 21.10.2009, 13:41
von trapjaw
Und was ist wenn ich die Krankenversicherung doch kündige für diesen Zeitraum?

Verfasst: 21.10.2009, 15:42
von Rossi
Wenn Du eine freiw. Kv. kündigst, wird diese Kündigung nur wirksam, wenn Du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist, will heissen, wenn ne Kv. nachweist.

Sonst ist die Kündigung nicht wirksam.

Wenn Du mich fragst, hast Du nur eine Chance, wenn der Wohnsitz hier in Deutschland aufgegeben wird.