Hallo,
ich gehe für 6 Monate ins Ausland (Vereinigte Staaten) um dort Urlaub zu machen. Für diesen Zeitraum bleibt mein Hauptwohnsitz Deutschland.
Kann ich mich ohne Probleme bei meiner bisherigen gesetzlichen Kasse abmelden und mich nach 6 Monaten wieder in Deutschland anmelden? (Ggf. auch bei einer anderen Kasse) Meine derzeitige Kasse meint hierzu, ich wäre gesetzlich verpflichtet eine Anwartschaftversicherung abzuschließen - wofür mir ja monatliche Kosten entstehen - damit ich wieder Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland habe.
Danke für Eure Hilfe.
Krankenversicherung in Deutschland bei Auslandsaufenthalt
Moderator: Czauderna
Solange, wie Du den Wohnsitz in Deutschland behälst, hast Du auch eine Krankenversicherungspflicht, d. h., die Kv. kannst Du so einfach nicht kündigen.
Allerdings kann man die Krankenversicherung bei einem mehr als 3-monatigen Auslandsaufenthalt ruhen lassen. In dieser Konstellation ist ein sog. Mindesbeitrag (Anwartschaftsbetrag) in Höhe von ca. 40,00 Euro monatlich zu zahlen.
Allerdings kann man die Krankenversicherung bei einem mehr als 3-monatigen Auslandsaufenthalt ruhen lassen. In dieser Konstellation ist ein sog. Mindesbeitrag (Anwartschaftsbetrag) in Höhe von ca. 40,00 Euro monatlich zu zahlen.
Wenn Du eine freiw. Kv. kündigst, wird diese Kündigung nur wirksam, wenn Du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist, will heissen, wenn ne Kv. nachweist.
Sonst ist die Kündigung nicht wirksam.
Wenn Du mich fragst, hast Du nur eine Chance, wenn der Wohnsitz hier in Deutschland aufgegeben wird.
Sonst ist die Kündigung nicht wirksam.
Wenn Du mich fragst, hast Du nur eine Chance, wenn der Wohnsitz hier in Deutschland aufgegeben wird.