Im Wechsel über bzw unter FAMI-Grenze aber niemals drin
Verfasst: 15.10.2009, 08:46
nur für SoFas:
Ein Fall ärgert mich seit Jahren. Aber irgenwie gibt es anscheinend keine vernünftige Lösung.
Vorwort: Wir alle kennen im Bereich der freiwilligen Versicherung die "zeitversetzte" Verbeitragung. Dies ist z B bei Vermietung/Verpachtung (VuV) der Fall.
Zukunftsbezogene Ansetzung bei der Beitragsberechnung daraus ab dem nächsten Monat nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides (STB). Bei geringeren Einnahmen und verspäteter Einreichung des STB erst ab ersten des nächstens Monats nach Eingang bei der KK.
Für den Bereich der FAMI gilt diese zeitversetzte Betrachtungsweise laut einem BE aus Herbst 2007 (genaues Datum müsste ich raussuchen) aber nur für nebenberufliches Arbeiteinkommen bzw für Arbeitseinkommen des PKV-Ehegatten im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V.
Aus diesem BE ergibt sich NICHT, dass diese Rechtsauffassung aus dem BE auch für andere Einkünfte (Gesamteinkommen) gilt.
Jetzt der Fall (vereinfacht)
Ehepaar
Mann in Pflichtversicherung (z.B. KvdR)
Frau seit Jahren freiwillig versichert (schon von dem 01.04.2007, damit mir niemand auf die Idee kommt, eine Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als Lösung anzubieten)
Bei haben ein zusammen ein Mietobjekt je zu Hälfte (soll auch so bleiben).
Miteinnahmen jährlich 24.000 EUR
Mieteinnahmen bezogen auf die Frau 12.000 EUR.
Wir wissen alle, dass es für die Beurteilung der FAMI auf das Gesamteinkommen ankommt.
Unterstellen wir weiterhin, dass keine Schuldzinsen mehr zu zahlen sind und die Abschreibungsphase schon abgeschlossen ist, da das Haus schon "Asbach uralt" ist.
Es gibt aber s t ä n d i g Reparaturen. Dies Höhe lässt sich nicht einschätzen. Auch nicht im Laufe eines Jahres, weil ständig und auch zum Ende eines Jahres hin Reparaturen anfallen.
Anfang Januar eines Jahres (schneller geht es ja nicht) rennen die beiden Rentner zum Steuerberater. Der macht so schnell es geht die Steuererklärung. Das Finanzamt ist so schnell wie noch nie und erstellt bereits im Januar den Einkommensteuerbescheid (wohl gemerkt natürlich immer im Nachhinein für das Vorjahr)
So geht das Jahr für Jahr.
Ergebnis:
Ein Jahr liegt die Frau knapp unter der FAMI-Grenze (von derzeit 4320 EUR = 360 EUR pro Monat)
und
ein Jahr liegt die Frau knapp über der FAMI-Grenze
Aber die Frau kommt -letztlich- niemals aus der freiwilligen Versicherung raus.
Mit dem STB, mit dem die Frau ü b e r der FAMI-Grenze liegt (z.B. 2008, erstellt 25.01.2009), kommt sie nicht in die FAMI rein.
Mit dem STB, mit dem die Frau u n t e r der FAMI-Grenze liegt (z B 2009, erstellt 26.01.2010) wird sie zwar durch Kündigung (unterstellt am 27.01.2010 zum 27.01.2010) der freiwilligen Versicherung ab 28.01.2010 in die FAMI reinkommen.
Aber sie erhält ja im Januar 2011 für 2010 den nächsten STB und daraus ergibt sich ja für 2010 wieder, dass sie knapp ü b e r der FAMI-Grenze liegt.
Die für FAMI zuständigen Leute sagen (auch bezogen auf das BE Herbst 2007), dass rückwirkend ab Januar 2010 (genau 28.01.2010) KEINE FAMI mehr besteht.
Im Rahmen Wiedereinsetzung der 3 Monatsfrist wird dann rückwirkend eine freiwillige Versicherung ab 28.01.2010 angeboten. Diese Möglichkeit wird von der Frau dann auch angenommen und schließlich durchgeführt.
Folge wäre: letztlich kommt die Frau niemals aus der freiwilligen Versicherung raus.
Wie wird so ein Fall bei Eurer KK gehändelt.
Ein Fall ärgert mich seit Jahren. Aber irgenwie gibt es anscheinend keine vernünftige Lösung.
Vorwort: Wir alle kennen im Bereich der freiwilligen Versicherung die "zeitversetzte" Verbeitragung. Dies ist z B bei Vermietung/Verpachtung (VuV) der Fall.
Zukunftsbezogene Ansetzung bei der Beitragsberechnung daraus ab dem nächsten Monat nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides (STB). Bei geringeren Einnahmen und verspäteter Einreichung des STB erst ab ersten des nächstens Monats nach Eingang bei der KK.
Für den Bereich der FAMI gilt diese zeitversetzte Betrachtungsweise laut einem BE aus Herbst 2007 (genaues Datum müsste ich raussuchen) aber nur für nebenberufliches Arbeiteinkommen bzw für Arbeitseinkommen des PKV-Ehegatten im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V.
Aus diesem BE ergibt sich NICHT, dass diese Rechtsauffassung aus dem BE auch für andere Einkünfte (Gesamteinkommen) gilt.
Jetzt der Fall (vereinfacht)
Ehepaar
Mann in Pflichtversicherung (z.B. KvdR)
Frau seit Jahren freiwillig versichert (schon von dem 01.04.2007, damit mir niemand auf die Idee kommt, eine Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als Lösung anzubieten)
Bei haben ein zusammen ein Mietobjekt je zu Hälfte (soll auch so bleiben).
Miteinnahmen jährlich 24.000 EUR
Mieteinnahmen bezogen auf die Frau 12.000 EUR.
Wir wissen alle, dass es für die Beurteilung der FAMI auf das Gesamteinkommen ankommt.
Unterstellen wir weiterhin, dass keine Schuldzinsen mehr zu zahlen sind und die Abschreibungsphase schon abgeschlossen ist, da das Haus schon "Asbach uralt" ist.
Es gibt aber s t ä n d i g Reparaturen. Dies Höhe lässt sich nicht einschätzen. Auch nicht im Laufe eines Jahres, weil ständig und auch zum Ende eines Jahres hin Reparaturen anfallen.
Anfang Januar eines Jahres (schneller geht es ja nicht) rennen die beiden Rentner zum Steuerberater. Der macht so schnell es geht die Steuererklärung. Das Finanzamt ist so schnell wie noch nie und erstellt bereits im Januar den Einkommensteuerbescheid (wohl gemerkt natürlich immer im Nachhinein für das Vorjahr)
So geht das Jahr für Jahr.
Ergebnis:
Ein Jahr liegt die Frau knapp unter der FAMI-Grenze (von derzeit 4320 EUR = 360 EUR pro Monat)
und
ein Jahr liegt die Frau knapp über der FAMI-Grenze
Aber die Frau kommt -letztlich- niemals aus der freiwilligen Versicherung raus.
Mit dem STB, mit dem die Frau ü b e r der FAMI-Grenze liegt (z.B. 2008, erstellt 25.01.2009), kommt sie nicht in die FAMI rein.
Mit dem STB, mit dem die Frau u n t e r der FAMI-Grenze liegt (z B 2009, erstellt 26.01.2010) wird sie zwar durch Kündigung (unterstellt am 27.01.2010 zum 27.01.2010) der freiwilligen Versicherung ab 28.01.2010 in die FAMI reinkommen.
Aber sie erhält ja im Januar 2011 für 2010 den nächsten STB und daraus ergibt sich ja für 2010 wieder, dass sie knapp ü b e r der FAMI-Grenze liegt.
Die für FAMI zuständigen Leute sagen (auch bezogen auf das BE Herbst 2007), dass rückwirkend ab Januar 2010 (genau 28.01.2010) KEINE FAMI mehr besteht.
Im Rahmen Wiedereinsetzung der 3 Monatsfrist wird dann rückwirkend eine freiwillige Versicherung ab 28.01.2010 angeboten. Diese Möglichkeit wird von der Frau dann auch angenommen und schließlich durchgeführt.
Folge wäre: letztlich kommt die Frau niemals aus der freiwilligen Versicherung raus.
Wie wird so ein Fall bei Eurer KK gehändelt.