Im Wechsel über bzw unter FAMI-Grenze aber niemals drin

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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heinrich
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Im Wechsel über bzw unter FAMI-Grenze aber niemals drin

Beitrag von heinrich » 15.10.2009, 08:46

nur für SoFas:

Ein Fall ärgert mich seit Jahren. Aber irgenwie gibt es anscheinend keine vernünftige Lösung.

Vorwort: Wir alle kennen im Bereich der freiwilligen Versicherung die "zeitversetzte" Verbeitragung. Dies ist z B bei Vermietung/Verpachtung (VuV) der Fall.

Zukunftsbezogene Ansetzung bei der Beitragsberechnung daraus ab dem nächsten Monat nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides (STB). Bei geringeren Einnahmen und verspäteter Einreichung des STB erst ab ersten des nächstens Monats nach Eingang bei der KK.

Für den Bereich der FAMI gilt diese zeitversetzte Betrachtungsweise laut einem BE aus Herbst 2007 (genaues Datum müsste ich raussuchen) aber nur für nebenberufliches Arbeiteinkommen bzw für Arbeitseinkommen des PKV-Ehegatten im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V.

Aus diesem BE ergibt sich NICHT, dass diese Rechtsauffassung aus dem BE auch für andere Einkünfte (Gesamteinkommen) gilt.


Jetzt der Fall (vereinfacht)

Ehepaar
Mann in Pflichtversicherung (z.B. KvdR)
Frau seit Jahren freiwillig versichert (schon von dem 01.04.2007, damit mir niemand auf die Idee kommt, eine Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als Lösung anzubieten)

Bei haben ein zusammen ein Mietobjekt je zu Hälfte (soll auch so bleiben).

Miteinnahmen jährlich 24.000 EUR
Mieteinnahmen bezogen auf die Frau 12.000 EUR.

Wir wissen alle, dass es für die Beurteilung der FAMI auf das Gesamteinkommen ankommt.

Unterstellen wir weiterhin, dass keine Schuldzinsen mehr zu zahlen sind und die Abschreibungsphase schon abgeschlossen ist, da das Haus schon "Asbach uralt" ist.

Es gibt aber s t ä n d i g Reparaturen. Dies Höhe lässt sich nicht einschätzen. Auch nicht im Laufe eines Jahres, weil ständig und auch zum Ende eines Jahres hin Reparaturen anfallen.

Anfang Januar eines Jahres (schneller geht es ja nicht) rennen die beiden Rentner zum Steuerberater. Der macht so schnell es geht die Steuererklärung. Das Finanzamt ist so schnell wie noch nie und erstellt bereits im Januar den Einkommensteuerbescheid (wohl gemerkt natürlich immer im Nachhinein für das Vorjahr)

So geht das Jahr für Jahr.



Ergebnis:

Ein Jahr liegt die Frau knapp unter der FAMI-Grenze (von derzeit 4320 EUR = 360 EUR pro Monat)

und

ein Jahr liegt die Frau knapp über der FAMI-Grenze


Aber die Frau kommt -letztlich- niemals aus der freiwilligen Versicherung raus.


Mit dem STB, mit dem die Frau ü b e r der FAMI-Grenze liegt (z.B. 2008, erstellt 25.01.2009), kommt sie nicht in die FAMI rein.

Mit dem STB, mit dem die Frau u n t e r der FAMI-Grenze liegt (z B 2009, erstellt 26.01.2010) wird sie zwar durch Kündigung (unterstellt am 27.01.2010 zum 27.01.2010) der freiwilligen Versicherung ab 28.01.2010 in die FAMI reinkommen.

Aber sie erhält ja im Januar 2011 für 2010 den nächsten STB und daraus ergibt sich ja für 2010 wieder, dass sie knapp ü b e r der FAMI-Grenze liegt.

Die für FAMI zuständigen Leute sagen (auch bezogen auf das BE Herbst 2007), dass rückwirkend ab Januar 2010 (genau 28.01.2010) KEINE FAMI mehr besteht.

Im Rahmen Wiedereinsetzung der 3 Monatsfrist wird dann rückwirkend eine freiwillige Versicherung ab 28.01.2010 angeboten. Diese Möglichkeit wird von der Frau dann auch angenommen und schließlich durchgeführt.

Folge wäre: letztlich kommt die Frau niemals aus der freiwilligen Versicherung raus.


Wie wird so ein Fall bei Eurer KK gehändelt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.10.2009, 09:11

Leider besteht da keine Chance, ich habe mal zu § 10 Abs. 3 SGB V das SGB LR gewälzt, leider sieht es i.V.m. § 16 SGB IV Kassler Kommentar auch nicht vor.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.10.2009, 18:56

Hallo,
offenbar liegen die Mieteinnahmen genau in der Höhe wie es für die Familienversicherung eben nicht mehr ausreicht.
Wie wäre es denn die Miete zu senken ?
Ein Rechenexempel was unter Umständen gegenüber ca- 1600,00 €
Kranken/Pflegeversicherung passen könnte - ansonsten sehe ich da auch keinen
anderen Weg.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 17.10.2009, 15:44

Hm,
Mit dem STB, mit dem die Frau u n t e r der FAMI-Grenze liegt (z B 2009, erstellt 26.01.2010) wird sie zwar durch Kündigung (unterstellt am 27.01.2010 zum 27.01.2010) der freiwilligen Versicherung ab 28.01.2010 in die FAMI reinkommen
Okay, wenn man freiwillig versichert ist, kommt man grundsätzlich nicht in die kostenlose Familienversicherung. Dieses ergibt sich zangsläufig aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Will heissen die freiw. Kv. muss nach § 191 SGB V gekündigt werden. Es gibt natürlich auch Kündigungsfristen; aber die Satzung der jeweiligen Kv. ermöglicht ja das Recht, die Kündigung auch gerade für die Fälle, wo die Familienversicherung besteht rückwirkend zu akzeptieren.

Was steht denn in der Satzung der Kv. Geht es nicht rückwirkend? Wenn die freiw. Kv. und die Fami-Versicherung bei der gleichen Kassen möglich ist, geht es in den meisten Fälllen rückwirkend. Kommt natürlich auf die Satzung der jeweiligen Kv. an.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 17.10.2009, 17:26

Hallo,

Kündigung der freiwilligen Versicherung w e g e n FAMI geht laut allen mir bekannten Satzungen niemals rückwirkend, sondern immer mit dem Tag des Eingangs der Kündigung.

Sonst bestünde das Problem natürlich nicht.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 17.10.2009, 20:09

Kündigung der freiwilligen Versicherung w e g e n FAMI geht laut allen mir bekannten Satzungen niemals rückwirkend, sondern immer mit dem Tag des Eingangs der Kündigung.
Nee, Heinrich, da habe ich aber definitiv andere Erfahrungen. In der Regel geht es bei einigen Kvén rückwirkend.

Hier nur mal Beispiele:

Signal Iduna IKK

(4) Die freiwillige Versicherung endet unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Austrittserklärung, wenn ohne die freiwillige Versicherung eine Familienversicherung nach § 10 SGB V bestehen würde. In den übrigen Fällen gilt die gesetzliche Regelung.

Techniker TK-online

(2) Die Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist abweichend von § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V zum Ablauf des Vortages möglich, an dem das Mitglied die Voraussetzungen einer Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt.




Heinrich, bist Du bei der grossen Krankenkasse mit einem A davor? Weil diese Kv. in der Regel sehr knickerig ist. Sie lässt die Kunden entweder erst ab dem Tag der Kündigung oder sagar unter Beachtung der Kündigungsfristen raus.

Auf der anderen Seite, zeigen sich hier viele Kvén auch noch der besten Seite mit Kulanz. Nämlich dann, wenn die Fami bei der gleichen Kv. besteht, geht es auch meistens rückwirkend.

Sonst müsste sich die Omi hier mal einlocken, ich könnte ihr nämlich verklickern, wie es geht.

Sie soll doch einfach mal im Januar des Jahres ne Investion tätigen; bei einer alten Bude kann man doch immer etwas machen. Die Investition sollte so hoch sein, dass unter Berücksichtigung der vorausschauenden Betrachtungsweise das Gesamteinkommen (Mieteinnahmen) in diesem Jahr unterschritten wird. Dann kommt sie nämlich rein in die Familienversicherung und es würde sich definitiv rechnen.

Wenn die Omi dann nach 2 Jahren wieder die Gesamteinkommensgrenze überschreitet und aus der Familienversicherung ausscheidet, dann soll sie definitiv nicht die Beitrittserklärung für die freiw. Kv. bei Dir einreichen.

Sie soll sich dann lieber von der Kralle erwischen lassen, denn dann ist das Problem für immer und ewig vorbei. Die Kralle endet nämlich kraft Gesetzes, wenn ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht. Und jenes ist natürlich eine Familienversicherung, die rückwirkend bei Vorlage des Steuerbescheides eintritt.

Und wenn ich jenes dann vergleiche, kann ich nachempfinden, warum einige Kassen hier Kulanz zeigen.

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