Nachforderung aus freiwilliger Versicherung in GKV rechtens?
Verfasst: 07.10.2009, 13:58
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, einer von euch kann mir weiterhelfen. Ich war in der Zeit von 31.07.06-07.08.07 selbstständig (Existenzgründer) und bezog in der Zeit vom 31.07.06-31.01.07 Existenzgründungszuschuss der AA (ca. 1720 EUR mtl.). Diesen habe ich von Anfang an in voller Höhe bei der TK angegeben, die mich daraufhin als Selbstständige freiwillig Versicherte mit mtl. ca. 276 EUR (KV/PV)einstufte. Als der Existenzgründungszuschuss nach 6 Monaten auslief und meine eigenen Einnahmen gleich Null waren, nahm ich persönlich Rücksprache mit der TK, um herauszufinden, ob ich mich preiswerter versichern könnte. Dies wurde auch bejaht und ich zahlte von Februar 2007 bis August 2007 nur noch ca. 125 EUR (KV/PV) monatlich. Ich hielt mein angemeldetes Gewerbe noch bis August 2007 aufrecht und zahlte ebenfalls privat in die RV und AV ein. Mitte August 2007 meldete ich mein Gewerbe ab und mich arbeitslos und war danach wieder in der GKV.
Im Juli 2009 (!) schrieb mich die TK erstmalig an und wollte meinen EST-Bescheid von 2006 haben. Da ich den 2007er (mit 0 Einnahmen aus Selbstständigkeit) inzwischen auch vorliegen hatte, habe ich denen sofort beide Steuerbescheide zugeschickt - und erlebte einen Monat später eine böse Überraschung: Für die TK zählten jetzt nur die ersten 6 Monate meiner Selbstständigkeit für die Berechnung der Beiträge, denn in den weiteren 6 Monaten wäre ich "als sonstiges freiwilliges Mitglied" versichert gewesen. Da ich vor Aufnahme meiner Selbstständigkeit im April 2006 auch noch eine Kapitallebensversicherung aufgelöst hatte, um mir Kapital für meine Selbstständigkeit zu beschaffen, entfielen auf den Steuerbescheid 2006 zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 9.544 EUR (Sparerfreibetrag nicht abgezogen). Nach der 1/12 Regelung geht die TK nun hin und setzt im Nachhinein meine monatlichen Einnahmen der 6 Monate von 1.721 auf 2.510 EUR rauf und fordert insgesamt für diese Zeit ca. 600 EUR Nachzahlung. Meine Argumentation, dass im Beiblatt für die freiwillige Versicherung stand, dass der Monatsdurchschnitt von 12 Monaten Berechnungsgrundlage sei, wurde abgelehnt, da ich für die TK nur für die Zeit der höheren Versicherung (31.7.06-31.01.07) als Selbstständige eingestuft würde. Für den "Zeitraum der sonstigen freiwilligen Versicherung findet keine Korrektur statt".
Ich habe zwar gegen dieses Schreiben Widerspruch eingelegt, wurde aber sofort belehrt, dass mein Widerspruch "keine aufschiebende Wirkung" hat, auch wenn man ihn dem Widerspruchsausschuss weiterleitet.
Muss ich jetzt sofort diese Nachzahlung aufbringen? Wie groß sind meine Chancen, dass mein Widerspruch anerkannt wird? Habe ich sonst irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?
ich bin neu hier im Forum und hoffe, einer von euch kann mir weiterhelfen. Ich war in der Zeit von 31.07.06-07.08.07 selbstständig (Existenzgründer) und bezog in der Zeit vom 31.07.06-31.01.07 Existenzgründungszuschuss der AA (ca. 1720 EUR mtl.). Diesen habe ich von Anfang an in voller Höhe bei der TK angegeben, die mich daraufhin als Selbstständige freiwillig Versicherte mit mtl. ca. 276 EUR (KV/PV)einstufte. Als der Existenzgründungszuschuss nach 6 Monaten auslief und meine eigenen Einnahmen gleich Null waren, nahm ich persönlich Rücksprache mit der TK, um herauszufinden, ob ich mich preiswerter versichern könnte. Dies wurde auch bejaht und ich zahlte von Februar 2007 bis August 2007 nur noch ca. 125 EUR (KV/PV) monatlich. Ich hielt mein angemeldetes Gewerbe noch bis August 2007 aufrecht und zahlte ebenfalls privat in die RV und AV ein. Mitte August 2007 meldete ich mein Gewerbe ab und mich arbeitslos und war danach wieder in der GKV.
Im Juli 2009 (!) schrieb mich die TK erstmalig an und wollte meinen EST-Bescheid von 2006 haben. Da ich den 2007er (mit 0 Einnahmen aus Selbstständigkeit) inzwischen auch vorliegen hatte, habe ich denen sofort beide Steuerbescheide zugeschickt - und erlebte einen Monat später eine böse Überraschung: Für die TK zählten jetzt nur die ersten 6 Monate meiner Selbstständigkeit für die Berechnung der Beiträge, denn in den weiteren 6 Monaten wäre ich "als sonstiges freiwilliges Mitglied" versichert gewesen. Da ich vor Aufnahme meiner Selbstständigkeit im April 2006 auch noch eine Kapitallebensversicherung aufgelöst hatte, um mir Kapital für meine Selbstständigkeit zu beschaffen, entfielen auf den Steuerbescheid 2006 zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 9.544 EUR (Sparerfreibetrag nicht abgezogen). Nach der 1/12 Regelung geht die TK nun hin und setzt im Nachhinein meine monatlichen Einnahmen der 6 Monate von 1.721 auf 2.510 EUR rauf und fordert insgesamt für diese Zeit ca. 600 EUR Nachzahlung. Meine Argumentation, dass im Beiblatt für die freiwillige Versicherung stand, dass der Monatsdurchschnitt von 12 Monaten Berechnungsgrundlage sei, wurde abgelehnt, da ich für die TK nur für die Zeit der höheren Versicherung (31.7.06-31.01.07) als Selbstständige eingestuft würde. Für den "Zeitraum der sonstigen freiwilligen Versicherung findet keine Korrektur statt".
Ich habe zwar gegen dieses Schreiben Widerspruch eingelegt, wurde aber sofort belehrt, dass mein Widerspruch "keine aufschiebende Wirkung" hat, auch wenn man ihn dem Widerspruchsausschuss weiterleitet.
Muss ich jetzt sofort diese Nachzahlung aufbringen? Wie groß sind meine Chancen, dass mein Widerspruch anerkannt wird? Habe ich sonst irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?