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Familienversicherung während Au-Pair
Verfasst: 22.09.2009, 15:03
von Aussie
Kann man während eines Au-Pair-Aufenthaltes in den USA in der Familienversicherung bleiben? Außer einem Taschengeld wird kein Einkommen erzielt.
Verfasst: 22.09.2009, 18:34
von CiceroOWL
nein , das geht nicht. Aufgrund der Aupairtätigkeit in den USAm muss mann sich auch in den USA versichern. Am besten nochmal mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen, wie die KV in den USA geregelt ist.
Verfasst: 22.09.2009, 19:40
von Lord Dragon
Kann man familienversichert bleiben, wenn man Au-Pair in England macht?
Verfasst: 23.09.2009, 15:30
von Paule
Würde doch in den USA auch nix nützen - dort gibts nur "privat" (die Geschichten von Rechnungen über 20000 $ für ne schlichte Blinddarm-Op sind ja allgemein bekannt).
Verfasst: 04.01.2010, 22:57
von dresdner
FALSCH! der anspruch auf fv kann bestehen bleiben.
erstens: ein aufenthalt im ausland wegen au pair ist dem grunde nach ein vorübergehender auslandsaufenthalt, also von vornherein befristet, mit dem ziel, nach deutschland zurückzukehren.
zweitens: ein fv-anspruch kann nicht nur deswegen versagt werden, weil man an die leistungen der gkv in deutschland nicht herankommt. vielmehr sind die bestimmungen des § 10 sgb v bindend.
drittens: lediglich eine einkommensprüfung kann dazu führen, dass ein anspruch auf fv nicht mehr besteht. hier kann jedoch aus vereinfachungsgründen auf die fortzahlung von kindergeld abgestellt werden.
nach der möglichkeit der absicherung im ausland wurde hier ja gar nicht gefragt.
Verfasst: 05.01.2010, 17:04
von Gast
Familienversicherung hin oder her. Bringen tut die Familienversicherung doch eh nichts in den USA...
Verfasst: 05.01.2010, 22:05
von dresdner
ob die fv was bringt oder nicht ist ja nicht die entscheidende frage. es ging ja lediglich um die frage des anspruchs. und der besteht durchaus. und gerade dann, wenn zusatzversicherungen über die kasse (bzw. deren vertragspartner) abgeschlossen wurden, ist eine lfd. fv von vorteil.
nicht zuletzt wirkt sie sich auch positiv auf den risikostrukturausgleich aus.
Verfasst: 06.01.2010, 09:39
von CiceroOWL
Frage aufgrund welcher rechtlichen Grundlage würde denn hier die Fama bestehen, grundsätzlich ja eigentlich nicht.
Verfasst: 06.01.2010, 18:11
von dresdner
nun, anders gefragt, was spricht gegen einen anspruch? soweit alle in § 10 genannten voraussetzungen erfüllt sind besteht der anspruch fort. der lebensmittelpunkt bleibt deutschland. es handelt sich also um einen vorübergehenden auslandsaufenthalt. in der regel wird nur ein taschengeld bezogen. von einem beschäftigungsverhältnis kann zunächst nicht ausgegangen werden. allein nur deswegen, dass leistungen wegen der entfernung nicht abgerufen werden können, spricht nicht gegen eine fv. anderes beispiel: au pair in holland. regelmäßige ärztliche behandlungen in deutschland sind möglich.
und welche rolle spielt §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, wenn eine FV nicht mehr bestehen würde???
Verfasst: 06.01.2010, 20:09
von heinrich
da muss ich Dresdner Recht geben.
FAMI-Anspruch besteht. Es spricht nix dagegen, wenn nicht die Gesamteinkommensgrenze von 365 EUR überschritten wird aufgrund evt. Bezüge in den USA.
Lediglich der Leistungsanspruch "ruht" nach § 16 Abs. 1 Nr.1 SGB V.
Dieses Weiterbestehen des Anspruches ist auch wichtig für Vorversicherungszeiten (Freiwillige Versicherung, KvDR oder Pflegeversicherung).
Nicht einmal eine private Versicherung in oder für die USA wäre ein Ausschlussgrund für die FAMI.
Genial wäre allerdings die Frage, ob Obamas neue (gesetzliche) Versicherung für alle (ich weiß an dieser Stelle aber nicht, ob diese schon durch ist) ein Ausschlussgrund für die FAMI wäre. Da hat hier sicherlich noch niemand drüber nachgedacht.