Familienversicherung während Au-Pair
Moderator: Czauderna
Familienversicherung während Au-Pair
Kann man während eines Au-Pair-Aufenthaltes in den USA in der Familienversicherung bleiben? Außer einem Taschengeld wird kein Einkommen erzielt.
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- Registriert: 11.03.2009, 22:01
FALSCH! der anspruch auf fv kann bestehen bleiben.
erstens: ein aufenthalt im ausland wegen au pair ist dem grunde nach ein vorübergehender auslandsaufenthalt, also von vornherein befristet, mit dem ziel, nach deutschland zurückzukehren.
zweitens: ein fv-anspruch kann nicht nur deswegen versagt werden, weil man an die leistungen der gkv in deutschland nicht herankommt. vielmehr sind die bestimmungen des § 10 sgb v bindend.
drittens: lediglich eine einkommensprüfung kann dazu führen, dass ein anspruch auf fv nicht mehr besteht. hier kann jedoch aus vereinfachungsgründen auf die fortzahlung von kindergeld abgestellt werden.
nach der möglichkeit der absicherung im ausland wurde hier ja gar nicht gefragt.
erstens: ein aufenthalt im ausland wegen au pair ist dem grunde nach ein vorübergehender auslandsaufenthalt, also von vornherein befristet, mit dem ziel, nach deutschland zurückzukehren.
zweitens: ein fv-anspruch kann nicht nur deswegen versagt werden, weil man an die leistungen der gkv in deutschland nicht herankommt. vielmehr sind die bestimmungen des § 10 sgb v bindend.
drittens: lediglich eine einkommensprüfung kann dazu führen, dass ein anspruch auf fv nicht mehr besteht. hier kann jedoch aus vereinfachungsgründen auf die fortzahlung von kindergeld abgestellt werden.
nach der möglichkeit der absicherung im ausland wurde hier ja gar nicht gefragt.
ob die fv was bringt oder nicht ist ja nicht die entscheidende frage. es ging ja lediglich um die frage des anspruchs. und der besteht durchaus. und gerade dann, wenn zusatzversicherungen über die kasse (bzw. deren vertragspartner) abgeschlossen wurden, ist eine lfd. fv von vorteil.
nicht zuletzt wirkt sie sich auch positiv auf den risikostrukturausgleich aus.
nicht zuletzt wirkt sie sich auch positiv auf den risikostrukturausgleich aus.
nun, anders gefragt, was spricht gegen einen anspruch? soweit alle in § 10 genannten voraussetzungen erfüllt sind besteht der anspruch fort. der lebensmittelpunkt bleibt deutschland. es handelt sich also um einen vorübergehenden auslandsaufenthalt. in der regel wird nur ein taschengeld bezogen. von einem beschäftigungsverhältnis kann zunächst nicht ausgegangen werden. allein nur deswegen, dass leistungen wegen der entfernung nicht abgerufen werden können, spricht nicht gegen eine fv. anderes beispiel: au pair in holland. regelmäßige ärztliche behandlungen in deutschland sind möglich.
und welche rolle spielt §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, wenn eine FV nicht mehr bestehen würde???
und welche rolle spielt §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, wenn eine FV nicht mehr bestehen würde???
da muss ich Dresdner Recht geben.
FAMI-Anspruch besteht. Es spricht nix dagegen, wenn nicht die Gesamteinkommensgrenze von 365 EUR überschritten wird aufgrund evt. Bezüge in den USA.
Lediglich der Leistungsanspruch "ruht" nach § 16 Abs. 1 Nr.1 SGB V.
Dieses Weiterbestehen des Anspruches ist auch wichtig für Vorversicherungszeiten (Freiwillige Versicherung, KvDR oder Pflegeversicherung).
Nicht einmal eine private Versicherung in oder für die USA wäre ein Ausschlussgrund für die FAMI.
Genial wäre allerdings die Frage, ob Obamas neue (gesetzliche) Versicherung für alle (ich weiß an dieser Stelle aber nicht, ob diese schon durch ist) ein Ausschlussgrund für die FAMI wäre. Da hat hier sicherlich noch niemand drüber nachgedacht.
FAMI-Anspruch besteht. Es spricht nix dagegen, wenn nicht die Gesamteinkommensgrenze von 365 EUR überschritten wird aufgrund evt. Bezüge in den USA.
Lediglich der Leistungsanspruch "ruht" nach § 16 Abs. 1 Nr.1 SGB V.
Dieses Weiterbestehen des Anspruches ist auch wichtig für Vorversicherungszeiten (Freiwillige Versicherung, KvDR oder Pflegeversicherung).
Nicht einmal eine private Versicherung in oder für die USA wäre ein Ausschlussgrund für die FAMI.
Genial wäre allerdings die Frage, ob Obamas neue (gesetzliche) Versicherung für alle (ich weiß an dieser Stelle aber nicht, ob diese schon durch ist) ein Ausschlussgrund für die FAMI wäre. Da hat hier sicherlich noch niemand drüber nachgedacht.