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Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen
Verfasst: 15.09.2009, 18:49
von Gast
Hallo,
muss eine Schwerbehinderung der Krankenkasse mitgeteilt werden?
Wie läuft es mit den Zuzahlen bei Schwerbehinderten? Die Chroniker-Regelung (1%) wird bereis angewandt.
Danke für eure Antworten,
krümel
Re: Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen
Verfasst: 15.09.2009, 22:03
von ratte1
krümel2007 hat geschrieben:muss eine Schwerbehinderung der Krankenkasse mitgeteilt werden?
Nö.
krümel2007 hat geschrieben:Wie läuft es mit den Zuzahlen bei Schwerbehinderten? Die Chroniker-Regelung (1%) wird bereis angewandt.
Hat keine Auswirkung.
MfG
ratte1
Verfasst: 06.10.2009, 22:54
von Marcel75
Auswirkung der Schwerbehinderung auf die gesetzl. Zuzahlung:
Bei Dauerbehandlung und einem GdB von mindestens 60 greift automatisch die Chronikerregelung (sofern der KK mitgeteilt).
Die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für chronisch Kranke gilt für Menschen ab einem gewissen Alter seit 1.1.2008 nur dann, wenn sich der Patient an regelmäßiger Gesundheitsvorsorge beteiligt hat oder sich therapiegerecht verhält.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... te.html#A6